Amtsgericht Dachau:Geldstrafe wegen Schwarzarbeit

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Wenn es sein muss, will er bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen: Ein Angeklagter sieht nicht ein, warum er wegen Schwarzarbeit verurteilt wurde.

G. Schiegl

Über viele Monate hinweg hatte er immer wieder als Hilfsarbeiter auf Baustellen gearbeitet, Stundenlohn zehn Euro. Dem Arbeitsamt meldete er das nicht und kassierte weiterhin Arbeitslosengeld II: Insgesamt erhielt er 1740 Euro.

Der Angeklagte soll auf einer Baustelle gearbeitet und gleichzeitig Hartz IV bezogen haben. Vor dem Amtsgericht streitet er alles ab, doch die Zeugenaussagen sind eindeutig. Er wird zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: ddp)

Die standen ihm nicht zu - das gilt als Betrug. Dafür bekam ein 35-jähriger Mann aus Dachau am Mittwoch vom Amtsgericht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro aufgebrummt.

Einsicht zeigte der renitente Mann nicht. Im Gegenteil: Nach der Verhandlung eröffnete er dem Richter, er werde sich zur Wehr setzen und notfalls in Straßburg klagen. Dort befindet sich der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Schon zu Beginn der Verhandlung hatte er erklärt: "Es können so viele Zeugen kommen wie wollen. Ich habe kein Geld genommen." Sein früherer Vorarbeiter in einer Haarer Baufirma widersprach: Er habe den Mann über sechs oder sieben Monate ausgezahlt, oft sogar noch am selben Tag.

Der Angeklagte wies das als Lüge zurück. Der Richter aber glaubte dem Vorarbeiter: "Es entspricht nicht der Lebenserfahrung, dass jemand längere Zeit arbeitet und ohne Bezahlung immer wieder kommt."

Der Hilfsarbeiter habe sich geweigert, eine Nebenverdienstbescheinigung auszufüllen, berichtete die Projektleiterin. Angeblich sei das bei ihm nicht nötig; er habe das mit der Arbeitsagentur telefonisch geklärt.

Später habe er gefragt, ob man die Auszahlung seines Lohns nicht von der Liste stornieren könne. "Er hat gewusst, worum es geht." Der Angeklagte beschimpfte die Zeugin wütend als "Lügnerin". Die Angaben seines früheren Arbeitgebers könnten ja schon deswegen nicht stimmen, weil er zu dieser Zeit ganz woanders gearbeitet habe. Richter Lukas Neubeck trocken: "Das hätten Sie dann aber genauso melden müssen."

Der Angeklagte gilt als schwierig. Mit den anderen Arbeitern habe er sich ständig in die Wolle gekriegt, berichtete die Projektleiterin, nicht zuletzt, weil er ständig telefoniert habe. Im Gerichtssaal läutete sein Handy auch zweimal. Einen Schwatz am Telefon beendete er erst, als Richter Neubeck ihn anherrschte, er solle sich endlich mal zusammenreißen.

© SZ vom 02.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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