Amtsgericht Dachau:Geklaute Laube

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Geklaut, beschenkt, gekauft? - eines morgens stand eine komplette Gartenhütte auf dem Grundstück des Angeklagten - frisch gestrichen.

Matthias Pöls

"Auf einmal steht eine Hütte im Garten?", fragt Richter Lukas Neubeck. Die Story sei reichlich komisch. Über eine Stunde hatte sich der Richter die Geschichte des Angeklagten angehört. "Die Geduld ist auch hier irgendwann zu Ende", sagte er dann. Die Verhandlung am Dachauer Amtsgericht fand am Mittwoch keinen Abschluss.

Ein 18-Jähriger gerät in kriminelle Kreise und wird selbst straffällig. (Foto: dpa)

Laut Anklage soll der 56-jährige Vierkirchener Ende Mai 2011 gleich eine ganze Gartenhütte geklaut, auf seinem Grundstück aufgestellt und die Front grün-weiß angepinselt haben. "Die Hütte hat ein rumänischer Hilfsarbeiter meiner Schwester geschenkt", behauptet der Angeklagte. Was den Hilfsarbeiter zu dieser edlen Geste verleitet habe, versuchten der Richter, Staatsanwalt und dessen Verteidiger gemeinsam heraus zu finden. Da sich sein Mandant nicht bei ihm gemeldet habe, wisse er auch nicht, was dieser vorzubringen habe, erklärt der Pflichtverteidiger des Angeklagten.

Der Besitzer der Hütte hatte Wochen nach dem Verschwinden seiner Gartenhütte von der Polizei erfahren, wo diese steht, und fuhr zum Grundstück des Vierkircheners. Erst beim zweiten Besuch habe sich der Angeklagte mit seinem richtigen Namen vorgestellt. Er habe sich veralbert gefühlt und Anzeige erstattet, sagte der 57-jährige Laubenbesitzer aus. Drei Tage später habe die Hütte wieder als Bretterhaufen in seinem Garten gelegen. Es entstand ein geringfügiger Sachschaden. Ein weiterer, 64-jähriger, Zeuge erklärte, er habe diese Hütte vor dem vermeintlichen Diebstahl gemeinsam mit rumänischen Hilfsarbeitern ausgemistet. Er schulde übrigens dem Angeklagten noch 150 Euro. Dieser spricht von 500 Euro. Ob er die Hütte deswegen oder überhaupt gestohlen hat, konnte nach Ansicht des Verteidigers nicht geklärt werden, daher werden nun weitere Zeugen geladen.

Deutlich leichter zu klären war hingegen der zweite Punkt in der Anklage. Der Vierkirchener hatte dem 64-Jährigen nämlich als "Druckmittel" wegen dessen Schulden einen Auto-Anhänger mehrfach weggenommen. Das bestätigten ein weiterer Zeuge, sowie der Angeklagte selbst: Der 4,20 Meter lange Anhänger ist ebenfalls Ende Mai in der kleinen Ortschaft an verschiedenen Stellen abgestellt, gefunden, wieder verschoben und erneut gefunden worden. "Ich wollte ihm ein bissel auf die Sprünge helfen, dass er zahlt", sagt der Angeklagte. Obwohl er wüsste, dass der 64-Jährige gar kein Geld habe.

Der Angeklagte ist bereits vorbestraft. Die Polizei hatte ihn 2010 am Steuer eines Autos mit 1,93 Promille im Blut erwischt. Schon in der damaligen Verhandlung hatte er trotz der klaren Beweislage alles abgestritten, erinnerte Richter Neubeck und warnte: Mit der laufenden Bewährung könne der Angeklagte sogar in Haft gehen.

© SZ vom 17.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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