Amtsgericht Dachau:Frau droht Wirt mit den Hells Angels

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Eine 33-Jährige, die schon sechsmal verurteilt wurde, steht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht - und wegen einer Morddrohung.

Daniela Gorgs

Mit der Rockergruppe Hells Angels ist nicht zu spaßen. (Foto: dpa)

Sie hätte ja sogar 20 Euro bezahlt, um in der Sommernacht vergangenen Jahres von Dachau nach Altomünster zu kommen. Doch weder die anderen Gäste noch der Wirt eines Lokals in Dachau wollten die Frau spät nachts ins Dachauer Hinterland chauffieren. Als der Hausherr die damals 32-jährige Frau aufforderte, das Lokal zu verlassen, verlor sie die Fassung: Sie beleidigte den Wirt und drohte ihm, mit "Verstärkung" wiederzukommen. Der Wirt ließ sich jedoch nicht beeindrucken und beförderte die renitente Frau vor die Tür. Sie wehrte sich mit einem Faustschlag, der den Wirt allerdings verfehlte. Voller Wut riss die 32-Jährige vor dem Lokal einen Stehtisch um, dessen Marmorplatte zerbrach. Der Wirt hatte genug - und rief die Polizei.

Jetzt, sieben Monate später, muss sich die Frau wegen dieses Vorfalls vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchte vorsätzliche Körperverletzung vor in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung. Auf den ersten Blick klingt die Anklageschrift nach einem Abend, an dem viel Alkohol getrunken und über die Stränge geschlagen wurde. Ein Klassiker. Doch die inzwischen 33-Jährige ist für die Polizei und das Gericht keine Unbekannte. Neben dem Staatsanwalt sitzt die Bewährungshelferin der Frau. Die 33-Jährige weiß also, was für sie auf dem Spiel steht und versucht, sich mit aller Kraft zu verteidigen. "Ganz schön baff" sei sie über das, was ihr hier vorgeworfen wird. Von wegen Belästigung. Höflich habe sie ein paar Gäste gefragt, ob sie jemand heimfahren könne. "Ich fand das nicht schlimm", sagt sie vor Gericht. Den letzten Zug hatte sie verpasst, ein Taxi war ihr zu teuer. Und weil Angriff angeblich die beste Verteidigung ist, holt sie gleich mal aus: "Der Wirt hat mir ein Bier über den Kopf geschüttet." Verständlich, dass sie zu schimpfen anfing. "Dazu stehe ich. Auch zur Sachbeschädigung. Alles im Affekt geschehen", sagt sie und haut mit der Hand auf den Tisch, um ihren Worten Bedeutung zu verleihen.

Vorsitzender Richter Lars Hohlstein fasst ihre Aussage zusammen: "Also, es gab keinen Schlag? Keine Morddrohung?" Laut Anklage soll sich die 33-Jährige mit ihren "Freunden" gebrüstet haben. Sie kenne die "Hells Angels", und morgen sei er tot, soll sie den Wirt gewarnt haben. Natürlich bestreitet sie das jetzt vehement. Der Gastwirt allerdings kann sich an die Drohung noch gut erinnern. Angst aber habe er keine gehabt, sagt er auf Nachfrage des Staatsanwalts. Der Vertreter der Anklage möchte von ihm wissen, wie die Frau an dem Abend beieinander gewesen sei. Betrunken? Die Antwort des Zeugen wiederum macht den Richter stutzig. Er kenne sich mit Alkohol nicht aus, sagt der Wirt. Und das veranlasst Hohlstein zu der Frage: "Wenn Sie sich als Wirt nicht auskennen mit Alkohol - wer dann?" Der Wirt zuckt nur mit den Schultern. Der Verteidiger der 33-Jährigen nutzt den Moment der Stille für einen Vorschlag. Da nach bisheriger Beweisaufnahme eine Verurteilung seiner Mandantin wegen Bedrohung wegfiele, hinter der Körperverletzung ein großes Fragezeichen stehe, bleibe einzig ein fahrlässige Sachbeschädigung übrig. Und die könne man einstellen.

Doch dem stimmt der Staatsanwalt nicht zu. Die 33-Jährige habe sich seit 2008 quer durch das Strafgesetzbuch gearbeitet. Sechs Verurteilungen schlugen in den vergangenen fünf Jahren zu Buche. "Die Gerichtshäufigkeit ist enorm bei ihr." Richter Hohlstein macht einen pragmatischen Vorschlag und setzt das Verfahren aus. Weil bei der 33-Jährigen ein weiterer Prozess anhängig sei, sollen beide Verfahren verbunden werden. Zuvor wird noch ein weiterer Zeuge gehört, der den Streit beobachtete. Zusammengefasst: Unkontrollierter Schwinger von der Frau Richtung Wirt. Fußtritt des Wirts gegen den Oberschenkel der Frau als Reaktion auf den fehlgegangenen Schlag. Fortsetzung folgt.

© SZ vom 19.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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