Amtsgericht Dachau:Faustschläge und Fußtritte gegen Flüchtlinge

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Schöffengericht verurteilt einen 22-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 22-jähriger Serienstraftäter aus dem Landkreis Dachau ist wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Der junge Mann, daran hatte das Dachauer Schöffengericht keine Zweifel, hatte mehrfach völlig grundlos Asylsuchende angegriffen und geschlagen. Der Mann wurde in Handschellen aus dem Gerichtssaal abgeführt und zurück in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht, wo er sich in Untersuchungshaft befindet.

Zu der Verhandlung waren acht Asylsuchende aus dem Landkreis Dachau als Zeugen geladen, vier davon mutmaßliche Opfer des 22-jährigen Angeklagten. Schlussendlich aber musste nur einer der jungen Männer aussagen. Die Schuld des Angeklagten stand schnell fest, nachdem der Mann die Attacken auf vier Flüchtlinge vor Gericht selbst gestanden hatte.

Am 19. August 2016 trat der Angeklagte demnach auf einer Brücke nahe des Vierkirchener Bahnhofs an einen 18-jährigen Flüchtling heran und fragte ihn, ob er aus Afghanistan stamme. Als der junge Mann dies bejahte, schlug ihm der Angeklagte unvermittelt mit der Faust ins Gesicht und fügte ihm Hämatome und Schmerzen zu, die eine Woche anhielten. Noch am selben Tag ging er bei zwei weiteren Männern in der Nähe des Bahnhofs ähnlich vor. Auch ihnen versetzte er ohne erkennbaren Grund einen Faustschlag ins Gesicht beziehungsweise einen kräftigen Tritt auf die Beine. Schließlich, etwas mehr als einen Monat später, schlug der 22-Jährige einem Flüchtling direkt vor der Vierkirchener Asylbewerberunterkunft ins Gesicht.

Einen rechtsradikalen Hintergrund seiner Taten, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, verneinte der Mann mit dem Hinweis, er habe zahlreiche ausländische Freunde in seinem Bekanntenkreis. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte jedoch, dass der Angeklagte Provokationen und Auseinandersetzungen insbesondere mit Asylbewerbern gesucht habe. "Das spricht doch sehr für eine Abneigung." Der Vorwurf, der Angeklagte habe versucht, einen der Flüchtlinge mit einer Bierflasche zu traktieren, bestätigte sich vor Gericht nicht.

Die psychischen Folgen der Opfer aber waren offensichtlich gravierend. Ein junges Mädchen, das mit einem der jungen Männer befreundet war und dem Faustschlag zusehen musste, brach im Gericht mehrmals in Tränen aus. Ihr Freund, der 18-jährige Afghane, hatte nach eigenen Angaben ständige Angst nach dem Vorfall und bat, die Asylunterkunft in Vierkirchen verlassen zu dürfen. Er lebt jetzt in München. Vertreter der Helferkreise und aus den Gemeinden Weichs und Vierkirchen wohnten der Verhandlung ebenfalls bei. Die Angriffe, so erzählen sie während einer kurzen Unterbrechung, "haben uns ziemlich nervös gemacht". Als Reaktion hat der Helferkreis Weichs einen Experten einbestellt, der den Flüchtlingen zeigte, wie man sich im Falle eines Angriffs verhalten und notfalls zur Wehr setzen sollte.

Der 22-jährige Verurteilte wird wieder eingesperrt. Seine traurige Geschichte setzt sich damit fort. Er hat seit dem Jahr 2009 acht Vorstrafen gesammelt und saß mehrere Jahre in Jugendhaft. Er kommt aus schwierigen familiären Verhältnissen. Seine Mutter war Alkoholikerin. Im Alter von neun Jahren ließ er sich auf eigene Faust vom Jugendamt in Obhut nehmen. Seinen Hauptschulabschluss absolvierte er im Gefängnis, eine Lehre zum Koch brach er später ab. In der JVA Bernau will er nun eine Therapie gegen seine Alkoholsucht machen.

© SZ vom 06.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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