Amtsgericht Dachau:Beim achten Mal ist Dauerarrest fällig

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Seit seinem 14. Lebensjahr reiht sich eine Verurteilung an die andere. Nun stand der junge Mann 22-Jährige wegen Hehlerei vor Gericht - die Staatsanwältin sieht eine Wendung zum "Besseren".

Petra Schafflik

"Bekommen Sie Ihr Leben in den Griff, das ist dringend geboten", ermahnt Amtsrichter Daniel Dorner den 22-jährigen Angeklagten eindringlich. Der junge Mann hat sich am Montag vor dem Jugendschöffengericht wegen Hehlerei verantworten müssen. Drei Handys, die seine damalige Freundin gestohlen hatte, hat der junge Mann laut Anklage weiter verkauft. Einen ebenfalls geklauten Camcorder versuchte er erfolglos zu veräußern. Das Gericht bestrafte den jungen Mann, der bereits mehrfach verurteilt worden war, zu drei Wochen Dauerarrest.

Der 22-jährige aus dem Landkreis steht nicht das erste Mal vor Gericht. Seit seinem 14. Lebensjahr reiht sich eine Verurteilung an die andere, auf sieben Eintragungen überwiegend wegen Körperverletzung bringt es der junge Mann bis 2006. Anschließend scheint er sich gefangen zu haben, bis er Ende 2008 zwei Handys klaut und wegen dieses Diebstahls 2009 erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird. Fast zur gleichen Zeit, Anfang 2009, begeht er auch die Tat, wegen der er jetzt vor dem Jugendschöffengericht steht. Seine damalige Freundin übergibt ihm drei Handys und einen Camcorder, um diese zu verkaufen. Die Mobiltelefone kann er für rund 30 Euro in verschiedenen Läden um den Münchner Hauptbahnhof losschlagen, auf der Kamera bleibt er sitzen. Er habe seiner Freundin vertraut, sagt er. "Wir haben beide Geld gebraucht."

Dass die Freundin plötzlich drei Handys und einen Camcorder "übrig hatte", alles weit unter Wert veräußern wollte, habe ihn nicht gewundert. Kein Ladegerät, keine Verpackung, keine Betriebsanleitung, all das habe ihn nicht stutzig gemacht. Erst als er auf dem Camcorder Fotos von ihm völlig unbekannten jungen Leuten entdeckt, kommen ihm Zweifel. Die Freundin habe dann zugegeben, die Geräte auf einer privaten Geburtstagsparty in Inning gestohlen zu haben.

Dass der Angeklagte sich der Hehlerei schuldig gemacht hat, steht für das Gericht schnell fest. Länger beraten wird über das Strafmaß für den jungen Mann, der ganz offenbar große Schwierigkeiten hat, sein Leben zu ordnen. Der mit seinen 22 Jahren trotz mehrerer Anläufe keine Berufsausbildung hat, einen Aushilfsjob nicht durchhält, die Sozialstunden aus seiner Bewährungsstrafe von 2009 nur schleppend erledigt und noch bei den Eltern wohnt, die ihm offenbar viel abnehmen. Entwicklungsdefizite bescheinigt Karl Hartmann von der Jugendgerichtshilfe dem jungen Mann, aber auch "Veränderungspotential".

Staatsanwältin Julia Dillberger plädiert für "einen letzten Warnschuss". Zumal sie eine Wende zum Besseren erkenne. "Auch wenn ich es nicht gerne sage, aber wenn jemand von Körperverletzung auf Vermögensdelikte umsteigt, ist eine positive Entwicklung zu sehen." Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils von 2009 zu einer Gesamtstrafe von drei Wochen Dauerarrest verurteilt. Amtsrichter Dorner erinnert den Angeklagten noch einmal an die weiter laufende Bewährungsfrist für die Haftstrafe von 2009 und redet ihm ins Gewissen: "Das Ganze hätte auch anders ausgehen können."

© SZ vom 20.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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