Altomünster:Nachtarock im Klosterstreit

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Jetzt geht der ehemalige Direktor Fehlner auf Bezirkstagspräsident Mederer los.

Von Robert Stocker, Altomünster

Die Vorgänge um die Auflösung des Klosters Altomünster haben jetzt ein juristisches Nachspiel: Der ehemalige Klosterdirektor Jörg Fehlner hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen den Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer (CSU) vorzugehen. Die Kanzlei fordert den Politiker auf, bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit Fehlners Aktivitäten im Kloster zu widerrufen und künftig zu unterlassen. Mederer hatte in mehreren Stellungnahmen für die Presse erklärt, dass Fehlner den Gästetrakt des Klosters eigenmächtig umgebaut habe. Dafür habe er keine Genehmigungen der zuständigen Behörden eingeholt. Alles unwahr, kontert Fehlner. Der ehemalige Direktor, der wegen der Auflösung des Klosters seinen Job verlor, sieht sein Ansehen beschädigt. Notfalls will er seine Forderung gerichtlich durchsetzen.

Der studierte Theologe sollte im Auftrag des Birgittenordens die wirtschaftliche Zukunft des Klosters sichern. Dazu wurde eine Zusammenarbeit mit dem Burnout-Centrum Landsberg vereinbart, das Vorträge und Seminare abhalten wollte. Fehlner begann mit der Sanierung des Gästehauses. Doch das Landratsamt stellte die Arbeiten ein. Begründung: Es liege keine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor. Darauf hatte auch Mederer hingewiesen. Anfang Dezember 2015 verfügte die vatikanische Ordenskongregation per Dekret, das Kloster Altomünster aufzulösen. Schwester Gabriele Konrad aus Schönbrunn wurde als apostolische Kommissarin eingesetzt. Sie erhielt auch die Aufgabe, "die unzulässige Einmischung Dritter zu kontrollieren".

Die von Fehlner beauftragte Kanzlei forderte Mederer per E-Mail auf, seine Aussagen zu widerrufen und nicht zu wiederholen. Als Frist wurde der 4. März gesetzt. "Wir würden uns gezwungen sehen, gegen Sie auf Widerruf und Unterlassung Klage zu erheben, wenn die geforderte Erklärung nicht innerhalb der obigen Frist bei uns eingegangen ist", heißt es in dem Schreiben der Anwaltskanzlei. Mederer konnte nicht fristgerecht reagieren, weil er zu diesem Zeitpunkt länger verreist war. Bei seiner Rückkehr schaltete er ebenfalls einen Anwalt ein. "Die Dinge stimmen nicht, wie sie Herr Fehlner behauptet", sagte der Bezirkstagspräsident der SZ. Der Streit wird jetzt juristisch ausgetragen.

Der ehemalige Klosterdirektor verwahrt sich gegen die Aussage, das Burnout-Centrum Landsberg habe das Kloster nach seinen Plänen sanieren und das Haus übernehmen wollen. Tatsächlich bestehe lediglich ein Kooperationsvertrag zwischen dem Kloster und dem Burnout-Centrum, der das Ziel gehabt habe, dem Kloster eine Bettenauslastung und eine Auslastung der Seminarräume zu bringen, heißt es in dem Schreiben der Kanzlei. Richtig sei, dass Fehlner in Absprache und auf Anordnung der Priorin Apollonia Buchinger eine Reihe von Reparaturen und Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt habe. Die Behauptung, "alles, was gelaufen ist, war von einer großen Eigenmächtigkeit des Herrn Fehlner geprägt", sei unzutreffend. Alle Maßnahmen seien mit der Priorin abgestimmt worden. Die vorbereitenden Arbeiten hätten einer Grundlagenermittlung für den Umbau gedient. "Die Planung war noch nicht so weit fortgeschritten, dass ein erforderlicher Bauantrag eingereicht und die denkmalschutzrechtliche Zustimmung hätte eingeholt werden müssen", argumentiert Fehlner über die Anwaltskanzlei.

Auch die Behauptung, Fehlner habe nicht nur begonnen, das Gästehaus umzubauen, sondern er habe auch den Zellentrakt der Nonnen verändert, sei falsch. Falsch sei auch, dass er für diese Maßnahmen Pläne bei den Behörden des Landkreises einreichen und das Landesdenkmalamt einbeziehen hätte müssen. Die durchgeführten Arbeiten hätten keiner Genehmigung durch die Baubehörde des Landratsamtes bedurft. Beim Vorliegen der ersten Planungs- und Nutzungsentwürfe hätte es Gespräche mit den zuständigen Behörden hinsichtlich Baurecht, Denkmalschutz, Brandschutz und Sicherheit geben sollen. Damit sei auch die Behauptung, Fehlner baue im Kloster schwarz, falsch.

Bezirkstagspräsident Josef Mederer gehörte dem Unterstützerkreis des Klosters Altomünster "fratres et sorores ab extra" an. Dieser Kreis habe sich regelmäßig im Kloster getroffen und sei über alle Abläufe informiert gewesen. Die Kanzlei wirft Mederer deshalb vor, dass er vorsätzlich Falsches behauptet habe. Mederer selbst sieht dem Rechtsstreit gelassen entgegen. "Das, was ich den Zeitungen gesagt habe, wurde von Behördenvertretern in der Presse bestätigt." Er hat den Verdacht, dass Fehlner das Ansehen des Bezirkstagspräsidenten beschädigen will. "Nach dem Motto: Ein bisschen was wird schon hängen bleiben."

© SZ vom 22.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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