Bundesgerichtshof:Haftstrafe gegen Hebamme bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer ehemaligen Hebamme wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einer 15-jährigen Haftstrafe bestätigt. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die damals 34-jährige Frau hatte laut Vorinstanz aus Unzufriedenheit mit ihrem Job an Kliniken in München und im hessischen Bad Soden Frauen kurz vor einem Kaiserschnitt durch Spritzen mit Blutverdünnern gezielt in Lebensgefahr gebracht. Die Mütter und ihre Neugeborenen überlebten alle. Durch die Blutverdünner kam es im Anschluss an die operative Geburt aber zu schweren Blutungen bei den Frauen und Kindern. Die Angeklagte soll die Taten dem Landgericht München I zufolge begangen haben, weil sie sich durch Vorgesetzte nicht ausreichend wertgeschätzt fühlte. Der BGH verwarf die Revision gegen die Haftstrafe und ein lebenslanges Berufsverbot als unbegründet.

© SZ vom 04.04.2018 / AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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