Biergarten wird 200 Jahre alt:Die Brotzeit des Menschen ist unantastbar

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Biergarten in München: Seehaus im Englischen Garten (Foto: Stephan Rumpf)

Mitten im Winter 1812 erlaubte König Max I. Joseph Münchens Brauern, direkt an ihren Lagerkellern einen Ausschank zu eröffnen - und begründete so das bayerische Nationalgut Biergarten. Manche Rechte aus dieser Zeit sind bis heute gültig.

Melanie Staudinger

Nicht-Bayern schauen oft ganz schön verdutzt drein, wenn sie im Biergarten das Treiben auf den Nachbartischen beobachten. Da kommen doch tatsächlich Einheimische mit Picknick-Körben, holen sich eine Maß Bier und packen dann gemütlich auf ihrer eigenen Tischdecke ihr mitgebrachtes Essen aus. Käse, Wurst, Butter, Salat, Brot, Essiggurken - es fehlt an nichts. Und das, obwohl man am Stand nebenan eben diese Speisen doch auch kaufen könnte. Das Personal schaut gelassen zu.

Was in vielen Gastronomiebetrieben undenkbar wäre und zum sofortigen Rauswurf führen würde, ist in Münchens Biergärten alltäglich: Hier dürfen Gäste das Essen mitbringen, lediglich die Getränke müssen sie dort kaufen. Dieses sogenannte Brotzeitrecht hat eine lange Tradition. Es ist so alt wie der Biergarten selbst. Und der feiert kommende Woche Geburtstag. 200 Jahre wird er alt.

Ganz glücklich ist dieses Datum nicht gewählt, so mitten in der kalten Jahreszeit, wenn in den Biergärten die Schenken geschlossen und die Bier-Garnituren eingewintert sind. Aber es ist schriftlich verbürgt. Warum jedoch der bayerische König Max I. Joseph genau am 4. Januar 1812 durch ein allerhöchstes Reskript erlaubte, dass Brauereien ihr Bier direkt am Ort der Herstellung ausschenken dürfen, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Vorläufer der Biergärten hatte es ohnehin zuvor schon gegeben, der König machte aus dem Gewohnheitsrecht lediglich ein offizielles.

Wer nach den Ursprüngen des Biergartens sucht, muss weit zurückgehen in die Vergangenheit, bis ins 16. Jahrhundert. Die bayerische Brauordnung von 1539 nämlich legte fest, dass das Bierbrauen nur zwischen dem 29. September, dem Tag des Heiligen Michael, und dem 23. April, dem Tag von Sankt Georg, erlaubt war.

Im Sommer war es zu gefährlich. Beim Brauen werden die Kessel stark erhitzt, die Brandgefahr wäre zu hoch gewesen. Das Verbot jedoch stellte die Brauereien vor große Herausforderungen, sie brauchten für die Sommermonate einen Biervorrat. Kältemaschinen waren ja noch nicht erfunden, weshalb es auch bis ins 18. Jahrhundert hinein immer wieder Klagen über die schlechte Qualität des Münchner Bieres gab.

Die Keller blieben kühl, das Bier frisch

Die Brauereien legten Bierkelleran, doch auch das war in der Stadt nicht einfach, weil der Grundwasserspiegel relativ hoch ist. Möglich waren diese Lager nur dort, wo sie in natürliche Anhöhen gegraben werden konnten, zum Beispiel von der heutigen Theresienhöhe über die Schwanthalerhöhe bis oberhalb des Stiglmaierplatzes oder am östlichen Hochufer der Isar, am Gasteig- und am Lilienberg.

Obwohl die Keller acht bis zwölf Meter tief in der Erde lagen und dicke Gewölbe sie nach oben abschirmten, war es trotzdem noch zu warm. Die Brauer pflanzten Kastanien darüber, ihre großen Blätter spendeten ausreichend Schatten. Die Keller blieben kühl, das Bier frisch.

Diese Orte zogen viele Ausflügler aus der Stadt an. Findige Brauer begannen, ihr Bier gleich dort zu verkaufen. Umliegende Wirte wiederum beschwerten sich über diese unerwartete Konkurrenz. So wurde der Bierausschank in den 1790er Jahren wieder verboten, abgegeben werden durften nur noch Fässer, und zwar direkt an die Wirte. Doch daran hielt sich kaum jemand. Der Streit drohte zu eskalieren.

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1812 dann legalisierte der König mit seinem Erlass die wild entstandenen Biergärten. Dadurch wurde erstmals erlaubt, außerhalb von Gaststättenräumen Bier auszuschenken. Als Zugeständnis an die Nachbargastronomen aber blieb der Verkauf von Speisen untersagt, die Münchner mussten die Zutaten für ihre Brotzeit selbst mitbringen.

Das Brotzeitrecht hat sich bis heute gehalten und ist nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) eines der Hauptmerkmale der geschätzt 110 Biergärten in der Landeshauptstadt. Offiziell zählen sie, so erklärt Pressesprecherin Daniela Schlegel, zur Außengastronomie. Von den etwa 2000 Freischankflächen unterscheiden sie sich, weil Biergärten sich auf Privatgrund befinden. Freischankflächen hingegen auf öffentlichem Grund - man erkennt sie an den weißen Punkten auf den Gehwegen der Stadt, die ihren Bereich markieren.

Dazu kommen noch die gut 1100 Wirtsgärten; hier dürfen die Gäste keine Speisen mitbringen, da diese direkt zu einer Gaststätte gehören und von dort aus bedient werden.

Freilich gibt es auch in vielen Biergärten mittlerweile Sektionen, in denen à la carte bestellt werden kann. Sie dürfen aber nicht den Hauptbestandteil ausmachen. Ein echter Biergarten muss laut KVR "autark" organisiert sein, sprich: Schenke, Speisenverkauf oder etwas ähnliches aufweisen, und darf nicht völlig abhängig von einer Gaststätte sein.

Das Münchner Tourismusamt hat das kommende Jahr unter das Motto "200 Jahre Biergarten" gestellt und gemeinsam mit dem Tourismusverband München-Oberbayern ein ganzjähriges Programm entwickelt. Es wird original Münchner Schäfflertänze ebenso geben wie eine Sonderausstellung von April an im Bier- und Oktoberfestmuseum. Auch die Biergartenbetreiber werden eigene Veranstaltungen zum Jubiläum machen. Richtig gefeiert werden kann aber wohl erst in ein paar Monaten, wenn die Temperaturen wieder steigen.

© SZ vom 30.12.2011/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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