Aubing:Stadt will neue Spielhallen verhindern

Zwei Spielhallen auf Höhe der Hausnummern 222 und 228 gibt es an der Bodenseestraße bereits. Dazu gesellt sich ein Sportwettbüro, das auch nicht weit entfernt ist. Mehr Glücksspielzentren sollen es entlang der Ausfallstraße in den Münchner Westen aus städtischer Sicht aber nicht mehr werden. Die Stadt hat einen Vorbescheid auf Nutzungsänderung einer Weinhandlung zu einer Spielothek an der selben Ecke abgelehnt. Zuvor hatte das Kreisverwaltungsreferat schon die glücks-spielrechtliche Erlaubnis in geplanten Erweiterungen der beiden bestehenden Casinos abgelehnt.

Grund für den städtischen Bescheid ist eine Regelung im Glücksspielstaatsvertrag: Um die Gefahr einer entstehenden Spielsucht einzudämmen, muss zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie eingehalten werden. Mit diesem Argument allerdings wollen sich die Spielhallenbetreiber nicht zufriedengeben, sie haben Klage eingereicht. Ob sie damit durchkommen, bleibt abzuwarten; die verwaltungsgerichtlichen Verfahren ruhen. Beim Bundesverfassungsgericht sind Verfahren zur selben Thematik anhängig, das Verwaltungsgericht hat sein Urteil bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtes ausgesetzt.

© SZ vom 22.03.2016 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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