Aubing:Mietfahrzeuge parken legal

Autovermieter dürfen ihre Fahrzeuge, sofern die Wagen zugelassen sind, auf der Straße parken wie jeder andere auch. Lediglich in reinen und allgemeinen Wohngebieten ist das Abstellen von Fahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder die einen Anhänger mit mehr als zwei Tonnen Gesamtgewicht haben, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Im konkreten Fall hatten Anlieger der Aubinger Straße sich darüber beklagt, dass Autovermietungen ihnen den Parkraum wegnähmen. Laut Kreisverwaltungsreferat ist diese Nutzung aber rechtens; die Aubinger Straße liegt weder in einem reinen noch in einem allgemeinen Wohngebiet.

© SZ vom 30.05.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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