Der Streithansel-Index in München geht zurück - zumindest wenn es um die Fälle geht, die vor dem Amtsgericht landen: Im vergangenen Jahr gab es dort 16 Prozent weniger Streitigkeiten in Allgemeinen Zivilsachen als im Jahr zuvor, die Familienverfahren gingen um mehr als 17 Prozent zurück. Gestiegen sind hingegen die Strafverfahren am Amtsgericht: Ihre Zahl stieg um 8,7 Prozent, die der Bußgeldsachen sogar um 9,5 Prozent.
Der Anteil der unterschiedlichen Strafverfahren am generellen Anstieg ist gleichmäßig verteilt: Die allgemeinen Straf- und Bußgeldsachen stiegen um 9,7 Prozent, die Verkehrssachen um 8,4 Prozent, vor den Jugendgerichten landeten 8,8 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr, und bei den Wirtschaftsstrafsachen gab es neun Prozent mehr. Diese Zahlen stellte Reinhard Nemetz, der Amtsgerichts-Präsident, bei seiner Jahrespressekonferenz am Mittwoch vor.
Ob die Steigerung der Strafverfahren mit der Zahl der Migranten korreliert, wie vielfach gemutmaßt wird, geht aus den Zahlen nicht hervor: Das Amtsgericht führt keine Statistik über die Nationalität der Angeklagten, ebenso wenig eine über die Art der Straftaten, die Rückschlüsse zulassen würden, etwa Schleuserkriminalität oder Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht. Die Jugendrichter jedoch, informell nach ihrer Einschätzung gefragt, vermuten, dass 10 bis 20 Prozent ihrer Klientel unbegleitete minderjährige Jugendliche sind.
Was die erwachsenen Delinquenten betrifft, so ist bekannt, dass die Drogen-Brennpunkte etwa am Münchner Hauptbahnhof fest in der Hand afrikanischer Asylbewerber sind - das schlägt sich etwa nieder in der Zahl der Untersuchungs-Häftlinge: Die ist um 300 Personen gestiegen, das sind 30 Prozent mehr.
Andererseits: Fast 1500 Flüchtlinge wurden durch den "Rechtsbildungsunterricht" erreicht, bei dem Mitarbeiter des Münchner Amtsgerichts den Neuankömmlingen Grundwerte wie Gleichberechtigung, Toleranz, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Grundprinzipien der Rechtsordnung vermitteln.
Ein eigenes Kapitel waren Nemetz die sogenannten "Reichsbürger" wert, mit denen sich vor allem die Gerichtsvollzieher herumärgern müssen. In 27 Fällen ging dieser Ärger so weit, dass Strafanzeige erstattet wurde - etwa wenn dem Gerichtsvollzieher gedroht wurde, er werde mit Millionenklagen überzogen werden. "Das ist dann nämlich versuchte Erpressung", sagte Nemetz.