Amtsgericht:Prozess gegen Müllmann eingestellt

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  • Andreas H. wurde vorgeworfen, als Müllmann Trinkgeld von Anwohnern entgegengenommen zu haben.
  • Das Verfahren wurde nun wegen fehlender Beweise eingestellt.
  • In München ist es verboten, Müllmännern Bargeld zu geben.

Von Christian Rost

Um Andreas H. wegen Bestechlichkeit zu verurteilen, lagen nicht genügend Beweise vor: Das Münchner Amtsgericht hat am Freitag das Verfahren gegen den früheren Müllmann eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, vor zwei Jahren in der Weihnachtszeit von Anwohnern im Stadtbezirk Allach-Untermenzing Trinkgelder angenommen zu haben, insgesamt 190 Euro sollen es gewesen sein. Der 48-Jährige bestritt das.

Auch gegen die Anwohner war wegen Bestechung ermittelt worden, alle Verfahren wurden eingestellt. Die Betroffenen zeigten sich im Zeugenstand entrüstet: Sie würden nie jemanden bestechen, so der Tenor. Es ärgerte sie aber, dass sie den Müllladern kein Dankeschön mehr geben dürften. Laut einer seit 2010 geltenden Regelung der Stadt ist es den Müllladern untersagt, Bargeld anzunehmen. Es sind nur Zuwendungen wie Schokolade oder Sekt erlaubt, wenn der Wert 25 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Prozess
:Müllmann landet vor Gericht, weil er Trinkgeld angenommen haben soll

Der Vorwurf lautet Bestechlichkeit. Anwohner sollen ihm Geld als Dankeschön zugesteckt haben - auch gegen sie wird nun ermittelt.

Von Christian Rost

Warum Trinkgeld für Müllader verboten ist

Darauf wies auch der Abfallwirtschaftsbetrieb am Freitag in einer Stellungnahme hin. Es gebe "gute Gründe", weshalb Müllwerker kein Trinkgeld mehr annehmen dürften. Zunehmend habe es Beschwerden von Bürgern gegeben, die das Sammeln von Trinkgeld zur Weihnachtszeit als "aufdringlich" empfunden hätten.

Auch habe es Fälle gegeben, in denen Bürger ein Trinkgeld angeboten hätten, um zusätzliche Entsorgungsleistungen zu bekommen. Zudem habe bei den Mitarbeitern der Müllabfuhr Unzufriedenheit geherrscht, weil in manchen Wohngebieten viel Trinkgeld gegeben worden sei, in anderen gar keines.

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Für Andreas H. ist das alles kein Thema mehr, seit ihm die Stadt 2014 wegen Bestechlichkeit fristlos gekündigt hat. Vor dem Arbeitsgericht klagte er, doch auch dieses Verfahren wurde beendet, wie sein Anwalt Michael Csüros bestätigte. Das Arbeitsverhältnis sei einvernehmlich beendet worden.

© SZ vom 30.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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