Altersgrenze auf dem Oktoberfest:"Das ist nicht in Stein gemeißelt"

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Alle Hände voll: Bedienungen auf der Wiesn müssen stundenlang schwer schleppen. (Foto: DPA)

Ist eine 63-jährige Bedienung zu alt für den Job? Die Ochsenbraterei wollte eine ältere Servicekraft nicht mehr beschäftigen. Während die Stadt und die Gewerkschaft NGG auf das Diskriminierungsverbot verweisen, versucht die Ochsenbraterei die Wogen zu glätten.

Von Astrid Becker

Die Sache ist heikel, sie wird in der Münchner Gastronomie lebhaft diskutiert und ist bei Arbeitsrechtlern sehr umstritten: Wie am Mittwoch bekannt wurde, gibt es für Wiesn-Bedienungen in der Ochsenbraterei eine Altersgrenze von 60 Jahren. Die Rede ist von einem möglichen Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz. Festwirtin Antje Schneider rudert inzwischen zurück. Sie sagt, die Altersgrenze sei bei ihr "doch nicht in Stein gemeißelt". Als Arbeitgeber müsse man jedoch sehen, "dass es noch allen gut geht, bei dem was sie tun".

Konkret war es um eine 63-jährige Österreicherin gegangen, die 1972 von Antje Schneiders Vater Hermann Haberl als Servicekraft für die Wiesn, aber auch für Messen angeheuert worden war. Als sie ihren Vertrag für das Oktoberfest nicht mehr automatisch zugeschickt bekam, hatte sie bei Schneiders Geschäftsführer André Hollenbenders nachgehakt. Als Begründung habe dieser ihr gesagt, sie habe die Altersgrenze von 60 Jahren bereits überschritten.

Der Frau wurde nach Insistieren von Antje Schneider selbst doch noch ein Vertrag angeboten - zu wesentlich schlechteren Konditionen. Die Frau lehnte ab. Sie ist jedoch kein Einzelfall: Auch drei andere Kolleginnen in ihrem Alter sollen von der Regelung im Zelt betroffen sein. Im zuständigen Referat für Arbeit und Wirtschaft, bei dem sich ein Gast der Frau beschwert hatte, sah man sich nicht imstande, den konkreten Fall zu beurteilen. Ein Sprecher des Referats verwies allerdings auf das Diskriminierungsverbot. Auch bei dem für die Ochsenbraterei zuständigen Brauereichef Günter Kador stößt das Vorgehen der Geschäftsführung auf Unverständnis: "Ich persönlich beurteile die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters, nicht sein Alter."

Ähnlich sieht dies auch Anke Bössow, bei der Gewerkschaft NGG für das Gastgewerbe zuständig. Eine Altersgrenze für Bedienungen auf der Wiesn hält sie für "rechtlich nicht korrekt": "So etwas ist schwierig, weil es gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt und zudem noch mit unserem Rentenalter von 67 Jahren kollidiert." Unverständlich ist ihr auch, warum es die Ochsenbraterei überhaupt begründet, wenn sie eine Bedienung nicht mehr beschäftigt: "Die Verträge laufen grundsätzlich nur für eine Wiesn, ein Recht, beim nächsten Mal wieder beschäftigt zu werden, leitet sich daraus nicht ab."

Wiesnwirtin Antje Schneider will von einer generellen Altersgrenze von 60 Jahren ohnehin nichts mehr wissen, im Gegensatz zu ihrem Geschäftsführer. Sie spricht vielmehr von ihrer Fürsorgepflicht: "Wir haben ein gutes Verhältnis zu unseren Bedienungen und achten darauf, dass es allen gut geht."

© SZ vom 13.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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