Amtsgericht München:Taxifahrer verlangt zu viel Geld und wird zu Geldbuße verurteilt

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  • Für eine Fahrt vom Flughafen in die Innenstadt verlangt ein Taxifahrer fünf Euro zusätzlich, weil er fünf Personen plus Gepäck transportiert hat. Doch das ist unzulässig.
  • Die zuständige Behörde verhängt ein Bußgeld. Weil der Mann nicht zahlen will, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Dort zeigt er sich uneinsichtig und muss jetzt noch mehr zahlen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Das machen doch alle so." Ein Münchner Taxifahrer hat Fahrgäste abgezockt, wollte aber das gegen ihn verhängte Bußgeld nicht bezahlen und zeigte auch vor Gericht keine Einsicht. Der 48-Jährige hatte bei einer Fahrt vom Flughafen in die Münchner Innenstadt einen unzulässigen Zuschlag erhoben, weil fünf Personen in seinen Wagen eingestiegen waren. Zudem verweigerte er den Fahrgästen mit harschen Worten eine Quittung. Eine Passagierin ließ sich das nicht gefallen und reichte Beschwerde ein - völlig zu Recht, wie nun das Amtsgericht München festgestellt hat.

Wie der Vorfall ablief

Der Vorfall hatte sich am 6. April zugetragen: Weil in sein Fiat-Doblo-Taxi am Flughafen fünf Personen mit vier Gepäckstücken eingestiegen waren, verlangte der Chauffeur einen "Mehrpersonenaufschlag" von fünf Euro. Eine Frau, die für sich und ihre Begleiter die Rechnung bezahlte, verlangte dafür eine Quittung.

Der Chauffeur winkte ab. Nach einem hitzigen Wortwechsel beschwerte sie sich anschließend bei der Taxizentrale über den Fahrer. Die Berechnung des Mehrpersonenaufschlags sei unberechtigt, sagte sie. Zudem sei das Taxi schmutzig und voller Tierhaare gewesen. "Und der Ton des Taxifahrers war völlig unangemessen."

Weil der Verdacht auf eine überhöhte Abrechnung besteht, und damit der Anfangsverdacht für ein ordnungswidriges Verhalten des Taxifahrers, schickte die Taxizentrale die Beschwerde an die städtische Ordnungsbehörde. Diese verhängte ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro: Der Mann habe gegen die Taxitarifordnung von München verstoßen. Der Taxifahrer legte dagegen Einspruch ein, so kam der Fall vor das Amtsgericht.

Was der Taxifahrer vor Gericht sagte

In der Verhandlung räumte der Taxifahrer zwar ein, den Mehrpersonenaufschlag zu Unrecht berechnet zu haben. Der Richterin gab er jedoch zu Protokoll: "Ich empfinde es als unfair, dass ich hier ein Bußgeld bezahlen soll, da auch andere Taxifahrer in München unberechtigt den Mehrpersonenaufschlag geltend machen." Die Richterin erklärte ihm daraufhin, dass es keine Gleichheit im Unrecht gebe: "Das ordnungswidrige Handeln anderer Personen macht das Handeln des Betroffenen nicht rechtmäßig", sagte sie.

Der Fiat Doblo verfüge über fünf reguläre Sitzplätze und zwei Notsitze im Kofferraum des Fahrzeugs. Mit dem Fahrzeug könnten daher entweder mehr als fünf Fahrgäste ohne Gepäck oder aber fünf Fahrgäste sowie Gepäck transportiert werden. Das Fahrzeug falle trotzdem nicht unter die besondere Regelung für Großraumtaxis. Nach der Münchner Taxitarifordnung dürfen spezielle Großraumtaxis, die ausdrücklich für mehr als fünf Passagiere zugelassen sind und zudem in einem abgeteilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 Kilo Gepäck mitführen können, vom fünften Fahrgast an pauschal fünf Euro Zuschlag verlangen.

Für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften kann eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro verhängt werden. In diesem Fall erschien der Richterin eine Verdoppelung des ursprünglichen Bußgeldes angemessen. "Dabei fiel insbesondere auch ins Gewicht", sagte sie, dass sich der Fahrer uneinsichtig gezeigt habe. Er habe "in vollem Bewusstsein der Begehung einer Ordnungswidrigkeit" gehandelt, "da angeblich auch andere Taxifahrer gegen die Verordnung verstoßen würden". Das Urteil (Az.: 1117 OWi 253 Js 184485/15) ist rechtskräftig.

© SZ vom 29.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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