Aktuelles Lexikon:Impfregister

In Deutschland in der Diskussion, in Österreich bereits Realität.

Von Alexandra Föderl-Schmid

Der Deutsche Ethikrat hat empfohlen, ein "datensicheres, nationales Impfregister" zur Umsetzung der Impfpflicht einzuführen. In Österreich gibt es ein solches Register bereits. Bei der Kontrolle der Impfpflicht, die von Februar an für alle über 14 Jahren gelten soll, spielt es eine zentrale Rolle. Künftig sollen alle drei Monate Daten des Melderegisters mit den Angaben im Impfregister abgeglichen werden. Wer zum Stichtag keine Ausnahmeregelung beanspruchen kann, erhält ein Schreiben mit einem Termin für eine Impfung. Wer nicht Folge leistet, dem drohen Geldstrafen bis zu 3600 Euro. Im Impfregister müssen die persönlichen Daten, Angaben zum Impfstoff, Informationen zur Impfstelle und der Zeitpunkt der Immunisierung eingetragen werden. 2012 wurden die rechtlichen Vorgaben für das Impfregister beschlossen, das System kam nach Pilotprojekten aber erst im Zuge der Corona-Pandemie so richtig ins Laufen. Verwaltet werden die Daten von derselben Firma, die auch das System für die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) betreibt. Sie wird zu je einem Drittel vom Bund, den Bundesländern und den Sozialversicherungen getragen. Die Bürgerinnen und Bürger können über ihren elektronischen Impfpass Einsicht in das Impfregister nehmen. Während man sich - etwa aus Datenschutzgründen - von Elga-Leistungen abmelden kann, ist dies für das Impfregister nicht möglich.

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