Es ist Ferda Ataman nicht zu verdenken, dass sie Probleme anspricht. Das ist Teil ihrer Jobbeschreibung als Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Wenn sie aber Altersdiskriminierung anprangert und Artikel 3 des Grundgesetzes um den Begriff "Lebensalter" erweitern möchte, muss sie sich schon die Frage gefallen lassen: Wie groß müssen Bevölkerungsgruppen eigentlich werden, bevor der Anspruch auf besondere Schutzbedürftigkeit erlischt? Anders gefragt: Wer soll dann noch alles vor Diskriminierung geschützt werden? Beamte und Pensionisten?
Altersdiskriminierung:Den Schutz brauchen andere
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman will Menschen jenseits der 50 vor Benachteiligung schützen. Fein, aber das Grundgesetz muss dafür nun wirklich nicht geändert werden.
Kommentar von Dominik Fürst
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