Aktuelles Lexikon:Schadenersatz

Die Lufthansa will von den Klimaaktivisten der "Letzten Generation" für ihre Gewinnausfälle entschädigt werden.

Von Karoline Meta Beisel

Für den, dessen Auto zerbeult wurde, dessen Bein gebrochen ist, dessen Fernseher vorzeitig den Geist aufgibt, ist Schadenersatz häufig nur die zweitbeste Lösung: Besser wäre es natürlich, der Schaden wäre gar nicht erst eingetreten! Aber da die Zeitreise bisher nicht erfunden wurde, bleibt den Menschen nur der Schadenersatz. Der kann angezeigt sein, wenn jemand vertragliche oder gesetzliche Regeln verletzt hat. Im Normalfall allerdings nur dann, wenn der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Hat man erst mal festgestellt, dass ein Schaden zu ersetzen ist, stellt sich die Anschlussfrage, wie genau das geschehen soll, und welche Kosten alles zu dem Schaden dazugehören. Grundsätzlich gilt: Der, der den Schaden verursacht hat, muss den Zustand wieder herstellen, der bestehen würde, wenn der Schaden gar nicht erst eingetreten wäre. Dazu gehört auch der entgangene Gewinn. Um diesen dürfte es der Lufthansa gehen, wenn sie wegen der Blockade von Flughäfen nun Schadenersatz von Aktivisten der "Letzten Generation" fordert.

Zu den umstrittensten Fragen bei deutschen Juristen zählt übrigens die Frage, ob es "Schadenersatz", oder "Schadensersatz" heißt, also mit oder ohne Fugen-s. Diese Frage hat der Duden allerdings längst beantwortet: Erlaubt ist beides.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: