Aktuelles Lexikon:Revision

Die rechtliche Kontrolle einer Entscheidung durch eine höhere Instanz. Gerne als Instrument der Verzögerung genutzt.

Von Wolfgang Janisch

Berufung und Revision kommen wie Geschwister daher, was sie auch sind, allerdings mit ihren Eigenheiten. Die Berufung führt dazu, dass ein Prozess in der nächsten Instanz wiederholt wird, inklusive Beweisaufnahme. Zeugen werden noch einmal vernommen und Sachverständige angehört. Revision dagegen meint allein die rechtliche Kontrolle einer Entscheidung, durch ein Bundesgericht oder jedenfalls eine höhere Instanz. Die Anwälte und Anwältinnen suchen in solchen Fällen nach juristischen Fehlern, mit denen sie ein Urteil kippen können. Einen solchen Mangel glaubt nun die Bundesregierung entdeckt zu haben, und zwar im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das den Bund zu Klimaschutz-Sofortprogrammen verurteilt hatte. Darüber muss das Bundesverwaltungsgericht urteilen. Wobei nicht so ganz klar ist, wo der Fehler liegen soll. Offenkundig würde die Ampelkoalition lieber auf der Grundlage des geplanten Klimaschutzgesetzes beurteilt, das ihr mehr Spielraum lässt, aber eben noch nicht im Bundesgesetzblatt steht. Was wiederum an ihr selbst liegt, an der Koalition. So könnte die Revision hier auch einen anderen Zweck verfolgen, der in der Praxis ebenfalls häufig vorkommt - nämlich, Zeit zu gewinnen.

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