Aktuelles Lexikon:Geheimnisverrat

Besonders unter Kindern verpönt, später im Leben unter Umständen auch strafbar. Etwa dann, wenn man aus dem Verteidigungsausschuss Informationen weitergibt.

Von Johanna Pfund

Es gibt kaum etwas, das Kinder empörender finden als einen Geheimnisverrat. Hat der Freund etwa gerade herumerzählt, dass man in dem Waldstück auf dem Kindergartengelände einen toten Frosch vergraben hat, um diesen bei passender Gelegenheit hervorzuholen und jemanden damit zu erschrecken? Das ist fürchterlich und kann die Freundschaft auf Dauer ruinieren. Es ist aber nicht so, dass nur Kinder Geheimnisse hätten. Auch Erwachsene haben viele Gründe, im Privatleben bestimmte Dinge zu verschweigen: den Kauf eines sündteuren Kleidungsstücks, Treffen mit dem Ex-Partner. Das kann Ärger geben, ist aber nicht strafbar, wie etwa das Öffnen von Briefen, die für andere bestimmt sind. Für Mandatsträgerinnen und -träger wiederum, gleich ob auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene, gehören Geheimnisse zum Alltag. Es soll Bürgermeister geben, die genau wissen, dass nichts schneller weitergeplaudert wird als ein Geheimnis, und die deshalb wichtige Themen unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Wenn aber sicherheitsrelevante Daten eines Landes weitergegeben werden, wie jetzt aus dem Verteidigungsausschuss des Bundestags, dann verstehen das die wenigsten Länder als lässliche Sünde. Das kann sogar als Landesverrat gewertet werden, und darauf stehen Freiheitsstrafen.

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