Aktuelles Lexikon:Bundeswaldgesetz

Es soll reformiert werden, was nicht allen Waldbenutzern passt.

Von Johanna Pfund

Wald wächst von selbst, möchte man meinen und daraus leichtfertig schließen, Wald habe kein Gesetz nötig. Weit gefehlt. Denn zum einen sind die baumbestandenen Flächen, die es in Deutschland gibt, Ergebnis menschlicher Bewirtschaftung - siehe etwa die Kiefernwälder rund um Berlin oder die Fichtenbestände im Harz. Zum anderen gibt es seit 1975 ein Bundeswaldgesetz. Dieses hat zum Ziel, die zahlreichen Funktionen des Waldes zwischen Holzlieferant und Erholungsgelände zu erhalten. Schon vor 50 Jahren nämlich war den Gesetzgebern klar, dass Wasser- und Luftqualität von den Wäldern abhängen. Klimawandel und der große Andrang Erholungssuchender setzen den Flächen aber so zu, dass die Bundesregierung an einer Novelle des Gesetzes arbeitet - die demnächst veröffentlicht werden soll. Die betroffenen Interessengruppen kennen das Papier natürlich schon, sie laufen Sturm. Die Waldbesitzer, weil die Regeln für Kahlschläge, Verjüngung und Wege verschärft werden sollen, die Mountainbiker, weil sie dann mit ihren Bikes wohl nicht mehr frei über Wurzeltrails und durch moorige Senken heizen dürfen - denn die Novelle räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, den freien Zugang zum Wald zu beschränken. Was man in Deutschland gar nicht schätzt.

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