Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs:Presse darf Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline drucken

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Caroline von Hannover und ihr Mann sind keine Privatpersonen, also darf die Presse auch Bilder aus ihrem Urlaub veröffentlichen. Das hat jetzt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Die Straßburger Richter wehrten damit eine entsprechende Klage der monegassischen Prinzessin ab, die sich immer wieder gegen Medienberichterstattung zur Wehr setzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Recht der Medien im Streit über Prominenten-Berichterstattung gestärkt.

Ist mit einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterlegen: Caroline Prinzessin von Hannover, Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Prinzessin von Monaco. (Foto: dpa)

Im Verfahren um die Veröffentlichung eines Urlaubsfotos ist Caroline von Hannover vor dem Gremium unterlegen. Die Große Kammer des EGMR fällt an diesem Dienstag zwei Entscheidungen, bei denen es um die Veröffentlichung von Artikeln oder Fotos geht, die das Privatleben oder Verfehlungen Prominenter betreffen.

Das Foto aus dem Jahr 2002, das die heute 55-Jährige und ihren Mann Ernst August von Hannover im Nobel-Wintersportort St. Moritz zeigt, verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter. Der danebenstehende Bericht beschäftigte sich mit der Krankheit des inzwischen verstorbenen Fürsten Rainier III. von Monaco. Die Prinzessin und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos in der Zeitschrift Frau im Spiegel nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben verletzt worden, das in Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verankert ist.

Die Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die monegassische Adelige und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Außerdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto "in einem Klima der allgemeinen Belästigung" zustande gekommen sei. Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Privatlebens sorgfältig abgewogen, hieß es in dem Urteil.

Juristischer Erfolg für Axel Springer Verlag

Damit unterliegt Prinzessin Caroline nicht zum ersten Mal vor Gericht: Im vergangenen Jahr hatte sie die Bunte verklagt, weil diese sie in einem Artikel über den Wintersportort Arlberg erwähnt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht habe.

In dem zweiten Fall haben die Straßburger Richter einer Klage des Axel Springer Verlags stattgegeben. Deutschland habe gegen die Meinungsfreiheit verstoßen, hieß es in dem Urteil. Bei der Klage ging es um einen Fernsehschauspieler, der auf dem Münchner Oktoberfest wegen Kokainbesitzes festgenommen worden war. Springer hatte dazu in der Bild-Zeitung 2004 und 2005 Artikel veröffentlicht, woraufhin der Verlag von deutschen Gerichten wegen Missachtung der Privatsphäre verurteilt wurde. Nun erzielte Axel Springer jedoch einen juristischen Sieg. Deutschland muss dem Verlag rund 50.200 Euro Schadenersatz zahlen. Die Urteile des EGMR sind rechtskräftig.

© Süddeutsche.de/AFP/Reuters/cag - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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