"Sachsensumpf"-Prozess:Journalisten gehen in Berufung

Heftige Debatten über die Pressefreiheit begleiten die Verhandlung: Der "Sachsensumpf"-Prozess geht in die nächste Runde. Die verurteilten Journalisten wollen das Urteil nicht akzeptieren - und die Staatsanwaltschaft auch nicht.

Die umstrittene Verurteilung von zwei Journalisten wegen ihrer Berichterstattung zum sogenannten Sachsensumpf wird weiter die Justiz beschäftigen. Sowohl die beiden Journalisten als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Dresdner Amtsgerichts der Nachrichtenagentur DAPD.

Vor eineinhalb Wochen wurden die Journalisten Arndt G. (rechts) und Thomas D. (links) zu einer Geldstrafe in Höhe von je 2.500 Euro verurteilt. Wie angekündigt gehen die beiden Rechercheure jetzt in Berufung. (Foto: ddp)

Die Leipziger Recherche-Spezialisten waren vor anderthalb Wochen wegen übler Nachrede vom Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt zu je 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Journalisten waren Hinweisen auf Korruption bis in Amtsstuben nachgegangen. In ihren Artikeln ging es auch um Aussagen über angebliche Kontakte von zwei Richtern ins Leipziger Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre, die sich jedoch nicht bestätigten.

Verurteilt wurden die Journalisten letztendlich wegen einer Veröffentlichung auf Zeit.de. Im Fall eines Spiegel-Berichts, an dem sie mitgearbeitet hatten, wurden sie freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung auch in diesem Punkt gefordert und deutlich höhere Geldstrafen von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung will dagegen einen Freispruch in allen Punkten erreichen.

Die Journalisten hatten bereits angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Journalisten-Verbände hatten das Verfahren und das Urteil als überzogen und schädlich für den Journalismus in Deutschland kritisiert und von einem Einschüchterungsversuch gesprochen.

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