Prozess:Ringier verliert

Kantonsgericht: Die Schweizer Boulevardzeitung "Blick" muss 20000 Franken Schmerzensgeld an die Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin zahlen.

Von Isabel Pfaff

Der Schweizer Medienkonzern Ringier hat vor Gericht eine schwere Niederlage hinnehmen müssen. Das Kantonsgericht in Zug gab der Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin Recht, die Ringier wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung in der Boulevardzeitung Blick verklagt hatte. Spiess-Hegglin, früher Grünen-Politikerin im Kanton Zug, hatte Ende 2014 den Verdacht geäußert, von einem Politiker-Kollegen bei einer Feier vergewaltigt worden zu sein. Sie gab an, sich an kaum etwas erinnern zu können, aber Schmerzen im Unterleib zu spüren. Der Kollege wurde vorübergehend festgenommen. An Heiligabend 2014 veröffentlichte Blick einen Artikel über den Fall, zeigte beide Politiker im Bild und nannte die vollen Namen - der Startschuss für eine mediale Hetzkampagne rund um beide Politiker. Gerichtlich konnte nie geklärt werden, was in jener Nacht wirklich geschehen war.

2017 reichte Jolanda Spiess-Hegglin, die sich heute gegen Hass im Netz engagiert, Klage gegen Ringier ein. In der Hauptverhandlung am 10. April forderte Spiess-Hegglins Anwältin neben der Feststellung der Persönlichkeitsverletzung auch die Veröffentlichung einer Entschuldigung im Blick, die Unterlassung künftiger Berichterstattung sowie ein Schmerzensgeld von 25 000 Franken. Das Zuger Kantonsgericht urteilte nun, dass Blick den Namen der Politikerin nicht hätte veröffentlichen dürfen. Es spricht Spiess-Hegglin die Summe von 20 000 Franken zu, weist aber die Entschuldigung und das Berichtsverbot ab. Beide Seiten können das Verfahren vor die nächsthöhere Instanz ziehen.

© SZ vom 11.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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