Prozess:Landgericht: Sperrung von „Achgut“-Account unrechtmäßig

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Außenaufnahme des Landgerichts Karlsruhe mit einem Hinweisschild „Landgericht“. (Foto: Uli Deck/dpa)

Der Blog „Die Achse des Guten“ und der Kurznachrichtendienst X streiten um die Sperrung des damaligen Twitter-Accounts des Blogs im Jahr 2022. Das Landgericht Karlsruhe hat nun eine vorige Entscheidung im Eilverfahren bestätigt.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Landgericht Karlsruhe hat dem Blog „Die Achse des Guten“ (Achgut.com) bei seinem Widerspruch gegen die Sperrung des damaligen Twitter-Accounts recht gegeben. Die Entscheidung im Eilverfahren wurde bestätigt, die Entscheidung in der Hauptsache sei entsprechend gefallen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Der Widerspruch gegen die Eilentscheidung und die Hauptsache wurden gemeinsam verhandelt. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird für Mitte kommender Woche erwartet.

Hintergrund des Streits war laut Angaben des Gerichts, dass ab Sommer 2022 einige Nutzer des damaligen Twitter-Dienstes eine große Zahl von Boykottaufrufen an Unternehmen versandt haben sollen, die auf dem Blog Werbung geschaltet haben. Achgut habe sich mit Tweets dagegen gewehrt. Diese habe Twitter als Verstöße gegen die eigenen Regeln aufgefasst und den Account von Achgut gesperrt.

Anwalt Chan-jo Jun zeigte sich enttäuscht. Er war mit seinem Mandanten Gerhard Torges von der Initiative „Aktion Arschloch“ kurzfristig als Streithelfer aufseiten von X dem Rechtsstreit beigetreten. Seinen Worten nach wollte das Gericht nicht darüber entscheiden, ob die Inhalte der von der Plattform beanstandeten Tweets rechtswidrig waren oder nicht. In diesen wurde Torges als „Antisemit“ bezeichnet. Es könne jedoch nicht egal sein, wenn sich jemand unter Zuhilfenahme von übler Nachrede verteidige, so Jun. Er geht davon aus, dass X die nächste Instanz anrufen wird.

Der Rechtsbeistand von Achgut, Joachim Steinhöfel, zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Aus seiner Sicht hätte Twitter auch schon die Boykottaufrufe gegen den Blog als Spam werten müssen. Auch einem etwaigen Verfahren in der höheren Instanz blickt er optimistisch entgegen. „Der dann zuständige Berufungssenat hat in ähnlich gelagerten Fällen in unserem Sinne entschieden.“ Juns Antrag bezeichnete Steinhöfel als „unbegründet und aussichtslos“.

© dpa-infocom, dpa:230912-99-169486/3

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