Klage gegen Heinze:Bestechlichkeit, Untreue und Betrug

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Die Affäre um unter falschem Namen eingereichte Drehbücher geht weiter: Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen Doris Heinze.

Hans Leyendecker

Knapp elf Monate nach Bekanntwerden der Drehbuch-Affäre beim NDR hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen die frühere Fernsehspielchefin Doris J. Heinze erhoben. Auch ihr Ehemann und eine Münchner Filmproduzentin wurden angeklagt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Doris Heinze erhoben. (Foto: dpa)

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg muss jetzt in einem Zwischenverfahren entscheiden, ob sie die Anklage annimmt. Ein Anwalt der früheren NDR-Mitarbeiterin hatte in der Vergangenheit einen Teil der Vorwürfe bestritten.

Ende August vergangenen Jahres hatte die SZ erstmals berichtet, dass Heinze dem Sender Drehbücher ihres Mannes untergeschoben hatte. Die Produzentin wurde sofort vom Dienst suspendiert und dann fristlos entlassen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen sie ein, das sich dann ausweitete.

Die Strafverfolger werfen in der Anklage Heinze Bestechlichkeit in vier Fällen, Untreue in drei Fällen und Betrug vor. Ihr Mann ist wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit in zwei Fällen und wegen Beihilfe zu Untreue in einem Fall angeklagt. Der Münchner Produzentin wird Bestechung in vier Fällen und Untreue in fünf Fällen vorgeworfen.

Der Ehemann ist mitangeklagt

Sowohl Heinze als auch ihr Mann sollen unter Pseudonymen Drehbücher geschrieben, diese einer Münchner Produktionsfirma angeboten und dafür Honorare bekommen haben. Im Gegenzug soll die ehemalige Fernsehspielchefin des NDR diese Firma mit Aufträgen bedacht haben. Als NDR-Mitarbeiterin hätte ihr nur das halbe Honorar zugestanden. Tatsächlich aber soll sie unter falschem Namen das volle Honorar kassiert haben.

Ein etwaiger Prozess könnte für Heinze auch wegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unangenehm werden. Der BGH hatte im November 2009 in einem Grundsatzurteil Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Amtsträger im strafrechtlichen Sinn eingestuft. Diese Eigenschaft kann sich in einem Hauptverfahren strafverschärfend auswirken.

Aber selbst für den Fall einer etwaigen Verurteilung gilt es als ausgeschlossen, dass davon die Pensionsansprüche der 61-Jährigen betroffen sein könnten. Im Juni dieses Jahres hatte der NDR mit Heinze in einem Arbeitsgerichtsverfahren einen Vergleich geschlossen. Es handelte ich um eine Art Aufhebungsvereinbarung. Heinze soll auch ungerechtfertigt kassierte Honorare in Höhe von rund 90.000 Euro an den Sender zurückzahlen.

© SZ vom 11.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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