BGH-Verhandlung:Kameramann kämpft um gerechte Verteilung des Erfolgs

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Jost Vacano stand unter anderem auch "Die Unendliche Geschichte" hinter der Kamera. (Foto: HERMANN J. KNIPPERTZ/Associated Press)
  • Vor dem Bundesgerichtshof wird der Fall von Jost Vacano, Kameramann des Films "Das Boot", verhandelt.
  • Seit mehr als einem Jahrzehnt streitet Vacano um eine angemesssene Beteiligung an dem Filmklassiker. Mehrere Gerichte sprachen ihm bereits Nachzahlungen zu.
  • Sollte er vor dem BGH gewinnen, wäre das ein Grundsatzurteil für alle Kreativen der Filmbranche.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Ja, er sei wohl so eine Art Vorkämpfer, sagte Jost Vacano am Rande der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Und meinte damit nicht etwa seine innovative Filmtechnik, die er als Kameramann in Wolfgang Petersens Film "Das Boot" entwickelt hatte. Sondern seinen mittlerweile mehr als ein Jahrzehnt währenden Streit um eine angemessene Beteiligung an dem Filmklassiker. Denn sollte er vor dem BGH gewinnen - und danach sah es bei der Verhandlung an diesem Mittwoch aus -, dann hätte er ein Grundsatzurteil erstritten, das den Kreativen der Filmbranche einen größeren Anteil am Gewinn sichert, falls ein Film durch die Decke geht. Eine gerechtere Verteilung des Erfolgs, wenn man so will. Und Vacano, 85 Jahre alt, wäre ganz nebenbei um ein paar hunderttausend Euro reicher.

Für seinen Job als Chefkameramann des 1980 und 1981 gedrehten Films hatte Vacano damals 204 000 Mark erhalten, also etwa 100 000 Euro. Wie wichtig sein künstlerischer Beitrag zum Erfolg war, kann man daran sehen, dass eine der sechs Oscarnominierungen für das "Das Boot" der Kategorie "Beste Kamera" galt. Dennoch sollte er am großen Kassenerfolg nicht teilhaben. Sein Job war ja abgegolten, so schien es.

Das änderte sich am 28. März 2002, dem Tag, an dem ein "Fairnessparagraf" ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wurde. Er gewährt den Kreativen - etwa Kameraleuten, Regisseuren und Drehbuchautoren, manchmal wohl auch den Verantwortlichen für Ton oder Szenenbild - eine angemessene Beteiligung am Filmerfolg, wenn ihre Vergütung in einem "auffälligen Missverhältnis" zum Erlös aus dem Film steht. "Das Boot", das seit 2002 Dutzende Male im Fernsehen wiederholt wurde, schien dafür ein Paradefall zu sein. 2005 trat Vacanos Anwalt in Verhandlungen mit den Filmverwertern ein, 2008 zog er vor Gericht, seither wandert die Klage Vacanos, der mit Petersen übrigens auch "Die unendliche Geschichte" gedreht hat, durch die Gerichtssäle. 2017 sprach das Oberlandesgericht (OLG) München spektakuläre 588 000 Euro gegen die Produktionsfirma Bavaria Film, den WDR und einen DVD-Verwerter zu, ein Jahr darauf legte das OLG Stuttgart mit weiteren 315 000 Euro gegen acht Rundfunkanstalten nach.

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Jost Vacano erhielt zwar eine Oscar-Nominierung für die beste Kamera. Seine Gage betrug trotzdem nur 100 000 Euro. Möglich wurde seine Klage vor dem Münchner Gericht durch den "Fairness-Paragraphen".

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Beide Verfahren liegen nun in Karlsruhe, über den Stuttgarter Fall hat der BGH nun verhandelt. Dort geht es vor allem um die Höhe des Anspruchs - und genau die bereitet den Rundfunkanstalten Sorge. Denn der BGH-Senatsvorsitzende Thomas Koch deutete an, dass er den vom OLG Stuttgart gewählten Berechnungsmaßstab für einen "guten Ansatz" halte. Das aber ist ausgerechnet die für den Urheber lukrativste Rechenmethode: Das Gericht hatte sich für die Berechnung an den großzügigen Vergütungsregelungen für Wiederholungen orientiert, die in den eigenen Tarifverträgen einiger Anstalten niedergelegt sind. Rechtsanwalt Norbert Tretter warnte vorsichtshalber vor den Folgekosten für die öffentlich-rechtlichen Sender, die ja doch einen verfassungsrechtlichen "Grundversorgungsauftrag" zu erfüllen hätten. "Das hat immense wirtschaftliche Bedeutung für die Rundfunkanstalten."

Der BGH wird sein Urteil erst in einigen Wochen verkünden. Unterdessen, so merkte Vacanos Anwalt Nikolaus Reber an, hätten die Sender bereits reagiert. In den neuen "Gemeinsamen Vergütungsregeln" sei das Entgelt für Wiederholungen deutlich niedriger angesetzt.

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