Galerist Johann König:"Von Bedeutung für die Öffentlichkeit"

Lesezeit: 1 min

Galerist Johann König. (Foto: Theresa Kottas-Heldenberg/picture alliance/dpa)

Der Deutsche Presserat bewertet eine Beschwerde des Galeristen Johann König gegen die Berichterstattung der "Zeit" als unbegründet.

Von Lea Scheffler

Der Galerist Johann König eröffnet nächsten Monat eine neue Galerie im Kunstkraftwerk Bergson in Aubing bei München. Das bringt Aufmerksamkeit, denn König gehört zu den Stars der Branche. Doch 2019 tauchte auf Facebook ein anonymer "Aufruf gegen Johann König" auf, der dem Galeristen vorwarf, seine Machtposition gegenüber Künstlerinnen ausgenutzt zu haben. König hat damals Anzeige erstattet und die anonymen Behauptungen stets als "unwahr und diffamierend" zurückgewiesen. Drei Jahre später berichtete die Zeit über Vorwürfe gegen König, der Galerist klagte auch gegen die Darstellungen der Wochenzeitung - und war teilweise erfolgreich. Nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichtes musste mehr als ein Viertel des Textes entfernt werden. Auch an den Presserat hat sich König gewandt. Er wirft der Zeit mehrere Verstöße gegen den Pressekodex vor. Die Verdachtsberichterstattung der Zeit sei unzulässig, sie verletze die Regeln der journalistischen Sorgfaltspflicht und seine Privatsphäre.

SZ PlusMeToo und die Kunstszene
:Der Fall König

Der Galerist Johann König war ein Popstar der Kunstbranche. Bis zu den Vorwürfen wegen sexueller Belästigung vor knapp zwei Jahren. Eine Geschichte über das Verlieren.

Von Marlene Knobloch

Auf Anfrage bestätigt der Deutsche Presserat, dass er die von König eingereichte Beschwerde als "unbegründet bewertet" hat. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet. Laut Presserat handelt es sich bei dem Zeit-Text um eine zulässige Verdachtsberichtserstattung im Sinne der Ziffern 2 und 13 des Pressekodex. Des Weiteren heißt es in der Entscheidung, es bestehe "ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit" an der Information über die Vorwürfe gegen König, auch wenn diese nicht zu einem Strafverfahren geführt hätten; sie seien für "von Bedeutung für die Öffentlichkeit", da es sich um Anschuldigungen im Sinne eines möglichen systematischen Machtmissbrauches handele. König habe ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, eine Vorverurteilung stelle die Zeit-Berichterstattung nicht dar. Auch die Vorwürfe der Verletzung der Privatsphäre wies der Presserat ab, da Johann König "über die Kunstszene hinaus national und international bekannt und in den Medien präsent" ist.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungsfreiheit
:Bundesverfassungsgericht gibt Julian Reichelt recht

Der Ex-"Bild"-Chef durfte schreiben, dass die Bundesregierung Geld an ein Terrorregime zahlt - so zugespitzt und verzerrend das auch sein mag.

Von Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: