Google News Showcase:Google geht auf Kartellamt zu

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Google habe sich bereit erklärt, verbleibende Unklarheiten und Bedenken durch Änderungen in den Showcase-Verträgen auszuräumen, heißt es vom Kartellamt. (Foto: ANNEGRET HILSE/REUTERS)

Das Unternehmen will Bedenken gegen sein Nachrichtenangebot Google News Showcase ausräumen. Verlage können dort ihre Inhalte präsentieren.

Mit Zugeständnissen will Google jetzt Bedenken des Bundeskartellamts gegen sein Nachrichtenangebot Google News Showcase ausräumen. Das Bundeskartellamt hört sich nun in der Verlagsbranche um, ob das Google-Angebot ausreicht, den Wettbewerb zu erhalten. "Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch. "Um sicherzustellen, dass die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, sind wir auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen."

Bei Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot, das Presseverlagen die Möglichkeit gibt, ihre jeweiligen Inhalte in hervorgehobener Darstellung zu präsentieren. Diese Nachrichtenübersichten der Verlage ("Story Panels") werden in den Angeboten Google News und Google Discover angezeigt.

Das Kartellamt hatte im Juni 2021 ein Verfahren zur Prüfung von Google News Showcase eingeleitet. Es müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Diskriminierung einzelner Verlage komme, hatte Kartellamtschef Mundt damals gefordert. Auch dürften Google-Inhalte nicht bevorzugt und konkurrierende Angebote nicht behindert werden. Google habe sich unter anderem bereit erklärt, verbleibende Unklarheiten und Bedenken durch Änderungen in den Showcase-Verträgen auszuräumen, erklärte das Kartellamt nun.

Google sagte dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters lediglich, man habe bereits einige Anpassungen vorgenommen sowie weitere Verbesserungen vorgeschlagen. Auch weitere Fragen würden entsprechend adressiert. Zugleich hieß es: "Gleichzeitig setzen wir unsere Arbeit am Programm Google News Showcase zusammen mit unseren Verlagspartnern fort, um Qualitätsjournalismus in Deutschland und anderswo zu unterstützen." Inzwischen seien mehr als 700 Publikationen weltweit Teil von Showcase, darunter mehr als 90 Titel aus Deutschland. Auch die SZ nimmt daran teil.

Verwertungsgesellschaft Corint Media hatte Beschwerde erhoben

Die Bonner Wettbewerbshüter haben 2021 vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Im Falle des US-Riesen Alphabet und seiner Tochter Google hatte das Amt Anfang des Jahres dem Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung bescheinigt und damit den Weg geebnet, um in einem zweiten Schritt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen zu können.

Mit Blick auf das Nachrichtenangebot Google News Showcase hatte unter anderem die Verwertungsgesellschaft Corint Media Beschwerde beim Kartellamt gegen Google erhoben. Die Verwertungsgesellschaft, die die Leistungsschutzrechte von Medienhäusern vertritt, hatte Google bereits im Oktober einen Lizenzvertrag vorgelegt. Demnach fordert Corint Media für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine eine Gebühr von 420 Millionen Euro für 2022. Google weist dies zurück und betont, dass man Mehrwert für Verlage schaffe und mit Nachrichteninhalten keine nennenswerten Einnahmen erziele.

Corint Media begrüßte nun das schärfere Vorgehen des Kartellamts. Wenn es künftig keine Verbindung der Showcase-Darstellung mit der Google-Suche mehr gebe, sei das Angebot weder für den US-Konzern noch für Verleger attraktiv. Google könnte damit - anders als befürchtet - die verlegerischen Angebote nicht dauerhaft entbehrlich machen. "Noch wichtiger ist für uns aber, dass das Amt das Verfahren ganz allgemein ausweitet auf die kartellrechtswidrige, marktmissbräuchliche Benachteiligung der Verleger bei der Lizenzierung der Leistungsschutzrechte", erklärte Corint Media.

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