BGH-Entscheidung zu Clickbaiting:Medien dürfen Promi-Fotos nicht ungefragt zu Werbezwecken nutzen

"TV Movie" und "Bild am Sonntag" hatten Bilder von Günther Jauch und Sascha Hehn verwendet, um Klicks zu erzeugen - zu Unrecht, entscheidet der Bundesgerichtshof.

Medien dürfen die Fotos Prominenter nicht unerlaubt für Werbezwecke oder zum Generieren von Klicks im Internet nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in zwei Fällen zugunsten von Fernsehmoderator Günther Jauch (64, Wer wird Millionär?) und Schauspieler Sascha Hehn (66, Das Traumschiff) geurteilt.

"Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher - vermögensrechtlicher - Bestandteil des Persönlichkeitsrechts", erklärte der erste Zivilsenat beide Male. (Az.: I ZR 120/19 und I ZR 207/19)

Die TV Movie hatte Jauchs Bild auf Facebook für eine Art Quiz genutzt, welcher der gezeigten Promis an Krebs erkrankt sei. Die Bild am Sonntag wiederum hatte zu einem "Urlaubs-Lotto" ein Foto unter anderem mit Hehn als Kapitän des ZDF- Traumschiffs gestellt.

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:Günther Jauch als Köder

Das Bild des TV-Moderators war für Clickbaiting benutzt worden, das OLG hatte den Bauer Verlag zu einer Zahlung von 20000 Euro verurteilt. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof über den Fall.

Von Wolfgang Janisch

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