Mit fortschreitender Schwangerschaft sei es ihr immer schlechter gegangen, sagt Silberstein. Dabei seien die Beamten nett zu ihr gewesen und hätten sich gut gekümmert, "es tat ihnen ja auch leid". Silbersteins Partner durfte bei der Geburt dabei sein. So konnte die Familie wenigstens für wenige Stunden zusammen sein - auch wenn sich Silberstein durch die Beamten gestört fühlte: "Als ob ich während einer Wehe davonlaufen würde", kritisiert sie. Nur bei Haftlockerung dürfen die Beamtinnen vor der Tür warten. Und die bekam Silberstein erst acht Wochen nach der Geburt.
Sabine Rubel-Kreuels ist Sozialarbeiterin in der JVA Zweibrücken und wünscht sich ein Mutter-Kind-Haus. Sie sagt: "Jährlich sind 100 000 Kinder in Deutschland von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen." Es gebe Fälle, in denen eine Trennung von Mutter und Kind besser sei, da manche Frauen gar nicht fähig seien, eine Bindung zum Kind aufzubauen. "Und dann gibt es andere, die leiden sehr", sagt sie.
Die erste Mutter-Kind-Abteilung in einem deutschen Gefängnis entstand in der Frauenvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim, die die Juristin Helga Einsele von 1947 an leitete. Sie kämpfte für eine Humanisierung des deutschen Strafrechts und vertrat die Ansicht, dass eine Unterbringung von Säuglingen im Strafvollzug nicht schädlicher sein könne als eine Trennung von der Mutter. Heute gibt es in neun Bundesländern Mutter-Kind-Einrichtungen im Gefängnis. Bundesweit sind das 68 Haftplätze im offenen und 37 Plätze im geschlossenen Vollzug, davon 20 allein in Bayern. Die Auslastung ist insbesondere im geschlossenen Vollzug hoch. Wie lange die Kinder bei den Müttern bleiben können, ist unterschiedlich geregelt. In manchen Gefängnissen müssen sie mit einem Jahr gehen, in anderen erst mit zwei oder drei Jahren. In Frankfurt am Main und Vechta können Kinder bis zur Einschulung bei ihren Müttern bleiben. Jasmin Siebert
Schwangerschaft und Mutterschaft erkennt das deutsche Recht nicht als Grund an, um von einer Haftstrafe abzusehen. Doch man kann sich fragen, ob ein wenig Milde nicht helfen würde, neue Probleme zu vermeiden. Es gab schon Fälle, in denen eine Mutter eine Woche nach der Entbindung aus der Haft entlassen wurde.
Und dann ist da noch die Sache mit dem Stillen. Mit dem drei Monate alten, brüllenden Säugling auf dem Arm stand Anja Müllers Lebensgefährte am Abend ihrer Inhaftierung vor den hohen Gefängnismauern in Zweibrücken. Er flehte die Beamten an, das Kind der Mutter zum Stillen zu reichen. Seit sie mit 14 zum ersten Mal schwanger war, hat die 35-jährige fünffache Mutter gestohlen - Lebensmittel und Spielzeug für ihre Kinder, wie sie sagt. Ein Nintendo habe sie schließlich für ein gutes Jahr ins Gefängnis gebracht. Die Beamten schickten Vater und Kind ins Krankenhaus. Dort wurde der bis dato voll gestillte Säugling ans Fläschchen gewöhnt. Müller bekam Pfefferminztee, um die Milchbildung zu stoppen, fünf Liter am Tag, eine Woche lang.
Die erste Zeit ohne Kind im Knast habe sie nur im Bett gelegen und geweint, erzählt Müller. Auch Kristina Silberstein ging es sehr schlecht. "Ich dachte, ich sterbe innerlich", sagt sie, wenn sie an die ersten Tage nach der Entbindung zurückdenkt.
Nach zwei Wochen sah die junge Mutter ihren kleinen Tim zum ersten Mal wieder. "Komisch war das." Sie habe versucht, ihre Emotionen wegzudrängen. Doch die Tränen fließen auch, als sie davon erzählt. "Weinen bringt nichts", sagt sie und wischt sich schnell übers Gesicht. Mitleid will sie nicht, sie sagt stattdessen: "Ich bin nicht unschuldig hier." Doch was ihren Söhnen angetan worden sei, findet sie "unmenschlich".
Besser ging es Silberstein, als sie acht Wochen nach der Entbindung in den offenen Vollzug wechseln durfte. Dort sieht es mehr nach Studentenwohnheim als nach Gefängnis aus. Silberstein hat Fotos von ihren Kindern, ihrem Lebensgefährten und den beiden Hunden zu einem "I love you" aneinandergeklebt und an die Wand gehängt. Gitter vor den Fenstern gibt es nicht.
Nicht jede Gefangene hat eine Familie, die hinter ihr steht
Das Hühnerfüttern, Umgraben und Umtopfen in der Gärtnerei hilft ihr, wenn die Zeit stillzustehen scheint. Freitagmittag steht ihr Lebensgefährte am Tor, dann holen sie erst einmal den überglücklichen Milo vom Kindergarten ab. Seit April darf Silberstein an den Wochenenden nach Hause: Das ist jetzt bei ihrer Schwiegermutter, dorthin ist ihr Partner mit den kleinen Söhnen gezogen. "Wir haben ein sehr gutes Verhältnis", sagt Silberstein. Sie weiß, dass sie Glück hatte. Denn nicht jede Gefangene hat eine Familie, die hinter ihr steht. Oft landen die Kinder in Obhut, und die Rückführung ist ein langwieriger Prozess. Anja Müllers mittlere zwei Kinder kamen nach ihrer Inhaftierung in ein Heim. Obwohl sie im Sommer entlassen wird, dürfen die Kinder wohl erst Ende des Jahres zu ihr zurück, sagt sie.
Das rheinland-pfälzische Justizministerium hat inzwischen erkannt, dass die Trennung von Müttern und Kleinkindern problematisch ist, und Gefängnisleiter Buchholz damit beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten. Die Entscheidung, ob je eine eigene Mutter-Kind-Abteilung eröffnet wird, liegt allerdings noch in weiter Ferne.
Im Juni wird Kristina Silberstein vorzeitig aus der Haft entlassen. Es geht ihr gut, doch die Spuren der Trennung bleiben: Der inzwischen dreijährige Milo klammert sich stark an seine Mutter. Zwei Monate musste er nach Silbersteins Inhaftierung in einer Pflegefamilie leben, weil sein Vater zunächst kein Sorgerecht für ihn hatte. Dort schrie er tagelang nach seinen Eltern. Während sie zu Milo eine starke Bindung habe, sei es bei dem kleinen Tim ganz anders, sagt Silberstein. Fremd fühle sie sich ihm: "Es ist, als hätte ich meine Nichte auf dem Arm", sagt sie. "Es fehlt etwas."
Zum Schutz der Betroffenen wurden alle Namen im Text geändert.