Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung für nichtig erklärt, wonach Behörden bei nichtehelichen Kindern die Vaterschaft anfechten können. Es bestätigte mit seinem Urteil die Bedenken des Amtsgerichts Hamburg-Altona, das um eine Prüfung der Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch gebeten hatte. Eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft durch eine Behörde sei ein Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Schutz vor einem Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit, erklärten die Verfassungsrichter.
Soziales:Verfassungsrichter: Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung für nichtig erklärt, wonach Behörden bei nichtehelichen Kindern die Vaterschaft anfechten können. Es bestätigte mit seinem Urteil die Bedenken des Amtsgerichts Hamburg-Altona, das um eine Prüfung der Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch gebeten hatte. Eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft durch eine Behörde sei ein Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Schutz vor einem Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit, erklärten die Verfassungsrichter.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema