Berlin (dpa) - Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Mini-Jobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien "normale Arbeitnehmer". Auch für sie gelte "das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit", schreibt der Sozialrechtler Ulrich Preis in dem Gutachten. Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren.
Soziales:Rechtsgutachten warnt vor Ausnahmen beim Mindestlohn
Berlin (dpa) - Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Mini-Jobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien "normale Arbeitnehmer". Auch für sie gelte "das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit", schreibt der Sozialrechtler Ulrich Preis in dem Gutachten. Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren.
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