Sorgerecht:Mehr Rechte für ledige Väter

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Entscheidend ist das Wohl des Kindes: Die Regierung will beide Elternteile in die Kinderbetreuung einbinden. Mütter sollen aber Widerspruch einlegen können.

Wolfgang Janisch

Nichteheliche Väter sollen künftig sehr viel einfacher als bisher das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten können - in der Regel gemeinsam mit der Mutter. Über entsprechende Reformpläne herrscht in der schwarz-gelben Koalition zumindest im Grundsatz Konsens; über Details gibt es allerdings noch erheblichen Diskussionsbedarf.

Die Beziehung zum Vater ist wichtig, war bisher aber vom Willen und der Zustimmung der Mutter abhängig. (Foto: ddp)

Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt schon aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Seit 1998 können unverheiratete Eltern - wenn sie sich einig sind - das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Weil sich der Vater damit aber gegen den Willen der Mutter nicht durchsetzen kann, selbst wenn dies dem Wohl des Kindes entspräche, ist laut EGMR das Diskriminierungsverbot verletzt.

Nach den Worten von Max Stadler (FDP), Staatssekretär im Bundesjustizministerium, will die FDP auch für unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erheben. Der Vater könnte dann zusammen mit dem Anerkenntnis der Vaterschaft auch das gemeinsame Sorgerecht akzeptieren. "Allerdings gibt es Lebenssachverhalte, in denen die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entspricht", sagte Stadler der Süddeutschen Zeitung. Deshalb wolle man der Mutter ein Widerspruchsrecht einräumen. In diesem Fall müsste das Familiengericht entscheiden, ob es dem Wohl des Kindes entspräche, wenn die Eltern alle wichtigen Fragen gemeinsam entscheiden; andernfalls bliebe das Sorgerecht im Regelfall bei der Mutter.

Die Erfahrungen mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach Ehescheidungen sind nach Stadlers Angaben überwiegend positiv. Die Eltern kümmerten sich gemeinsam um die Kinder, zudem gebe es weniger Probleme mit den Unterhaltszahlungen. Dies spreche dafür, die gemeinsame Sorge auch bei Unverheirateten zu stärken.

Allerdings muss zuvor beispielsweise die Frage geklärt werden, in welchem Zeitraum die Mutter Widerspruch einlegen könnte. Stephan Thomae, Familienrechtsexperte der FDP-Fraktion, hält eine Frist von einigen Wochen oder Monaten für angemessen. "Es muss jedenfalls innerhalb des ersten Lebensjahres sein", sagte er der SZ. Dagegen wurde bereits Kritik aus der CSU laut: Es dürfe in keinem Fall dazu kommen, "dass die Mutter in einer ohnehin hoch emotionalen Phase auch noch tätig werden muss", sagte CSU-Politikerin Dorothee Bär dem Münchner Merkur. "Der aktive Part muss vom Vater ausgehen."

Unklar ist zudem, ob der Vater das Sorgerecht bereits mit Abgabe einer Erklärung oder erst nach Ablauf der Frist erhalten soll. Thomae ist noch nicht festgelegt, tendiert aber dazu, den Vater möglichst früh einzubinden. Denn bereits in der ersten Lebensphase müssten die Eltern wichtige Entscheidungen treffen, wie die Namens- oder die Konfessionswahl.

In wenigen Wochen wird zudem das Bundesverfassungsgericht über die Vorschrift entscheiden. 2003 hatte das Gericht den Paragraphen für "vertretbar" und "derzeit" verfassungsgemäß gehalten. Allerdings hatte das Gericht dem Gesetzgeber seinerzeit aufgetragen, die Entwicklung zu beobachten und das Gesetz gegebenenfalls nachzubessern.

© SZ vom 27.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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