Trier:Aufsicht untersagt Lotterie „GlücksBringer“

Die NeoLotto Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg darf ihre Lotterie "GlücksBringer" bundesweit nicht mehr betreiben. Es handele sich um eine "als Spendenaktion...

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Trier (dpa) - Die NeoLotto Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg darf ihre Lotterie „GlücksBringer“ bundesweit nicht mehr betreiben. Es handele sich um eine „als Spendenaktion getarnte unzulässige Lotterie“, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als rheinland-pfälzische Glücksspielaufsicht am Dienstag mit. Das von der ADD ausgesprochene Verbot gelte ab sofort für das gesamte Bundesgebiet. Die anderen 15 Bundesländer hatten die ADD zuvor ermächtigt, die „Untersagungsverfügung“ auch in ihrem Namen zu erlassen, wie die Behörde in Trier mitteilte.

NeuLotto veranstalte die Lotterie über ihre Internetseite „gluecksbringer.golotto.de“. Die dazu notwendigen Lose in Form sogenannter „Spendenkarten“ könnten über das Internet oder in Postfilialen und Tankstellen erworben werden. Eine Genehmigung für die Lotterie habe nicht vorgelegen, sagte eine Sprecherin der ADD. NeoLotto kann noch Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Es sei das erste Mal, dass die ADD in Trier für alle Länder geprüft und dann ein Verbot ausgesprochen habe, sagte die Sprecherin.

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