Glücksspiele - Hamm:Urteil: Kein Anspruch auf Hausverbot in Spielhallen in NRW

Hamm (dpa) - Spielsüchtige in Nordrhein-Westfalen haben kein Anrecht auf ein freiwilliges Hausverbot in Spielhallen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fehlt für eine solche Forderung die gesetzliche Grundlage. Auch sei das Ziel mit Hilfe des Wettbewerbrechts nicht zu erreichen. Geklagt hatte der Fachverband zur Bekämpfung von Spielsucht gegen den Spielhallenbetreiber Gauselmann aus Espelkamp in Ostwestfalen. Das OLG bestätigte damit in einem noch nicht rechtskräftigem Urteil eine Entscheidung aus der ersten Instanz am Landgericht Bielefeld (Az.: 4 U 51/17).

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamm (dpa) - Spielsüchtige in Nordrhein-Westfalen haben kein Anrecht auf ein freiwilliges Hausverbot in Spielhallen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm fehlt für eine solche Forderung die gesetzliche Grundlage. Auch sei das Ziel mit Hilfe des Wettbewerbrechts nicht zu erreichen. Geklagt hatte der Fachverband zur Bekämpfung von Spielsucht gegen den Spielhallenbetreiber Gauselmann aus Espelkamp in Ostwestfalen. Das OLG bestätigte damit in einem noch nicht rechtskräftigem Urteil eine Entscheidung aus der ersten Instanz am Landgericht Bielefeld (Az.: 4 U 51/17).

Im Vorfeld der Klage hatten Spielsüchtige 2016 für Spielhallen in Paderborn und Bielefeld zum Eigenschutz ein Hausverbot verlangt. Der Betreiber hatte dies abgelehnt, weil er eine lückenlose Kontrolle nicht garantiere könne. Das Oberlandesgericht wies jetzt in der Verhandlung darauf hin, dass das Ziel des Verbandes gesellschaftspolitisch erwünscht sein könne. Jedoch fehle in NRW die "gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf eine Selbstsperre gegenüber dem Betreiber einer Spielhalle". Die Justiz sei kein Ersatzgesetzgeber.

Revision gegen die Entscheidung hat das OLG nicht zugelassen. Dagegen kann der Fachverband Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: