Berlin:Gericht: Spielhallen dürfen nicht bequem sein

Berlin (dpa/bb) - Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen "Einrichtungen der Bequemlichkeit" wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014). Die Richter bestätigten damit in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Anordnung der Behörden, gegen die ein Spielhallenbetreiber geklagt hatte. In erster Instanz hatte er noch Recht bekommen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Spielhallen in Berlin dürfen nicht bequem sein. Ihre Betreiber müssen „Einrichtungen der Bequemlichkeit“ wie Sessel, Couchgarnituren oder Sitzgruppen entfernen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 1B34 aus 2014). Die Richter bestätigten damit in einem Berufungsverfahren eine entsprechende Anordnung der Behörden, gegen die ein Spielhallenbetreiber geklagt hatte. In erster Instanz hatte er noch Recht bekommen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Das Berliner Spielhallengesetz gilt im Bundesvergleich als besonders streng. Es enthält zahlreiche Vorgaben, um die Zahl der Angebote zu begrenzen, Jugendliche fernzuhalten und Spielsucht zu bekämpfen. Betreiber versuchen teils trickreich, die Bestimmungen zu umgehen. Im konkreten Fall kam ein Passus zum Tragen, nach dem in den Hallen keine Bedingungen geschaffen werden dürfen, „die geeignet sind, zum übermäßigen Verweilen oder zur Ausnutzung des Spieltriebs zu verleiten.“

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) sieht in der Gerichtsentscheidung einen Beleg dafür, dass die Maßnahmen des rot-rot-grünen Senats zur Bekämpfung der Glücksspielsucht „rechtens und richtig“ sind. „Jugend- und Spielerschutz haben oberste Priorität“, sagte sie. Die Zahl der Spielhallen in Berlin ist wegen des 2011 beschlossenen Gesetzes rückläufig: Ende 2016 gab es noch knapp 500.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: