Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss künftig neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister ermöglichen. Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die als Frau geführte Klägerin möchte als „inter/divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.
Gesellschaft:Karlsruhe: Dritter Geschlechtseintrag nötig
Karlsruhe (dpa) - Der Gesetzgeber muss künftig neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister ermöglichen. Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.
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