Gesellschaft - Kamenz:Gerichte entziehen in 569 Fällen Eltern das Sorgerecht

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Kamenz (dpa/sn) - Die sächsischen Familiengerichte haben im vergangenen Jahr in 569 Fällen Eltern das Sorgerecht für Kinder und Jugendliche entzogen und auf Jugendämter oder einen Vormund oder Pfleger übertragen. In weiteren 419 Fällen bestimmten sie die teilweise Übertragung des Sorgerechts, wie das Statistische Landesamt am Mittwoch in Kamenz mitteilte. Diese Fälle des vollständigen und teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge gehörten zu den insgesamt mehr als 1700 Maßnahmen, die die Jugendämter bei den Familiengerichten einleiteten.

Dass die Familiengerichte eingeschaltet wurden, lag den Statistikern zufolge unter anderem daran, dass die Sorgeberechtigten selbst nicht bereit oder in der Lage waren, eine Gefahr für das Wohl des Kindes abzuwenden. So mussten Eltern zum Beispiel durch ein Gericht dazu verpflichtet werden, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Teilweise wurden auch Verbote ausgesprochen, Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält oder Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Auch mussten Eltern dazu gebracht werden, staatliche Hilfen etwa zur Erziehung anzunehmen.

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