Hat das Kind eines anonymen Samenspenders das Recht zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist? Ja, hat das Oberlandesgericht Hamm an diesem Mittwoch entschieden - und damit dem Anliegen der 21-jährigen Sarah P. stattgegeben. Sie ist die erste, die in Deutschland ihren Auskunftsanspruch eingeklagt hat. Nach dem Urteil wird erwartet, dass auch andere Betroffene vor Gericht ziehen werden.
Wie die Klägerin engagiert sich auch Theresa Schmidt (Name von der Redaktion geändert) im Verein "Spenderkinder". Die 28 Jahre alte Düsseldorferin ist selbst Tochter eines anonymen Samenspenders und setzt sich mit anderen Betroffenen für eine eindeutigere rechtliche Regelung der Spenden ein.
SZ.de: Frau Schmidt, wann haben Sie erfahren, dass Ihr Vater nicht Ihr biologischer Vater ist?
Theresa Schmidt: Ich war zehn, als mir meine Eltern davon erzählten. Ein wenig spät, aber sie wollten einfach den richtigen Zeitpunkt abwarten. Dabei hat mich die Nachricht nicht sonderlich schockiert, wie man es oft von anderen Betroffenen hört. Im Gegenteil. Ich habe mich eher gefreut, zusätzlich zu meinem sozialen Vater noch einen zweiten Vater zu bekommen. Und vielleicht auch die Geschwister, die ich mir immer gewünscht habe.
Jetzt sind Sie 28 - den "zweiten Vater" haben Sie ebensowenig kennengelernt wie die möglichen Halbgeschwister. Warum nicht?
Zuerst bin ich zu den Ärzten gegangen, die meine Mutter damals behandelt haben. Ich wurde zu einem Gespräch eingeladen und anfangs waren alle sehr nett - nur Informationen wollte mir niemand geben. Ich hatte gehofft, die Mediziner würden meinen Erzeuger zumindest fragen, ob er mich nicht auch kennenlernen will. Aber ich wurde abgespeist mit der Begründung, ich hätte doch "schon einen Vater" und Gene seien doch "nicht so wichtig".
Und dann haben Sie sich entschlossen zu klagen?
Nein. Ich wäre von selbst gar nicht auf die Idee gekommen, vor Gericht zu ziehen. Erst als ich auf andere Betroffene gestoßen bin, habe ich mich mit dieser Möglichkeit befasst.
Sarah P. ist Vorstand des Vereins "Spenderkinder", in dem Sie ebenfalls Mitglied sind. Sie hat gerade vor Gericht das Recht auf Auskunft über ihren biologischen Vater erstritten. Wie geht es jetzt bei Ihnen weiter?
Ja, jetzt sieht das Ganze schon etwas anders aus. Das Urteil bedeutet uns allen sehr viel. Vielleicht werde ich bald auch klagen. Aber im Moment möchte ich nicht in Sarahs Haut stecken. Die Aufmerksamkeit, die sie im Moment bekommt, ist immens. Und nicht nur ihre Person, nein, ihre ganze Familie steht jetzt in der Öffentlichkeit. Die Leute wissen, wie sie aussieht, kennen ihren Namen, ihr Schicksal. Für mich persönlich wäre das kaum zu ertragen.
Könnte das auch ein Grund dafür sein, dass zuvor noch kein Kind eines Spenders versucht hat, seinen Auskunftsanspruch einzuklagen?
Die Angst vor der Öffentlichkeit spielt hier sicher eine Rolle. Genau wie die immensen Kosten, die mit den Gerichtsverfahren verbunden sind. Man darf aber auch nicht vergessen, dass viele Spenderkinder gerade erst richtig erwachsen werden. Mitte der Siebziger Jahre liefen die Samenspenden sehr zögerlich an und auch in den Achtzigern wurden noch nicht viele Kinder durch das Sperma von Samenspendern gezeugt.
Kritiker des Richterspruchs befürchten jetzt eine wahre Klageflut.
Eine Flut wird es vermutlich nicht geben, die allermeisten Spenderkinder wissen ja überhaupt nicht, dass sie Spenderkinder sind. Aber ein paar Klagen könnten schon kommen. Unser Ziel ist es, ein Bewusstsein für den juristischen Graubereich der Samenspende zu schaffen. Wir brauchen konkrete Regeln, welche Daten für wen zugänglich sein sollen. Und dabei muss auch an die Kinder gedacht werden. Eigentlich hätte man schon vor 20 oder 30 Jahren an sie denken können. Aber da waren die Kinder eben noch klein und konnten keine Ansprüche anmelden - deshalb wurden wir einfach vergessen.
Genau davor, dass die Kinder den Kontakt suchen oder gar finanzielle Ansprüche anmelden, fürchten sich viele ehemalige Samenspender. Eine berechtigte Furcht?
Ich verstehe, dass viele von ihnen jetzt zittern. Aber sie haben sich dazu entschieden, ihr Sperma abzugeben und wussten, dass daraus Menschen entstehen sollten. Außerdem, was ist denn so schlimm daran, uns zu treffen? Den wenigsten von uns geht es doch um Unterhalt. Die meisten wollen einfach nur den Mann kennenlernen, der sie gezeugt hat. Für mich ist mein biologischer Vater ein Mensch, der immer zu meinem Familienkonzept gehört hat. Der immer irgendwie da war. Da ist es doch natürlich, dass ich ihm persönlich begegnen will.
Viele machen sich trotzdem Sorgen über teure Unterhaltszahlungen. Haben Sie keine Angst, dass nach dem Urteil kein Mann mehr seinen Samen spenden will?
Mir persönlich ist eigentlich egal, wie viele Samenspender es gibt. Abgesehen davon ist dieses häufig genannte Argument Unsinn. In anderen Ländern wird uns doch vorgemacht, wie es geht. Dort dürfen die Kinder auch die Namen der Väter erfahren - und trotzdem wird weiterhin gespendet. Das Zauberwort heißt hier "Gesetze". Unterhalts- und Erbansprüche der Kinder gegenüber ihren Samenspender-Vätern müssen einfach von Vornherein ausgeschlossen werden. Schon jetzt ist die Unterhaltsfrage aber eher theoretisch, da die Regeln sehr kompliziert und kaum erfüllbar sind. Im Übrigen wären auch wir Spenderkinder umgekehrt verpflichtet, für den Vater aufzukommen.
Könnten Sie sich vorstellen, selbst einmal auf eine Samenspende zurückzugreifen?
Ich hoffe natürlich, dass ich das nicht muss. Aber wenn es nicht anders geht, würde ich es wohl in Betracht ziehen. Ich bin nicht gegen die Spende an sich, sondern gegen die Anonymität, mit der sie abgegeben werden kann. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist jetzt getan. Wir werden sehen müssen, wie es weitergeht.