Viele Details bei einer Samenspende sind in Deutschland gesetzlich nicht genau geregelt. Der Verein "Donogene Insemination" gab der Nachrichtenagentur dpa Antworten auf wichtige Fragen der Reproduktionsmedizin:
- Seit wann sind Samenspenden in Deutschland erlaubt?
Medizinisch möglich sind sie seit etwa 100 Jahren. Verboten waren sie nie, gesetzliche Grundlagen dafür gab es allerdings auch nicht. Unter Ärzten galten Samenspenden lange als sitten- oder standeswidrig. Erst der 73. Deutsche Ärztetag im Jahr 1970 und der 65. Deutsche Juristentag im Jahr 1986 entschieden sich mehrheitlich für eine standesrechtliche und berufsethische Akzeptanz.
- Welche medizinischen Kriterien gibt es für die Behandlung mit Spendersamen?
Dazu zählen in erster Linie die Unfruchtbarkeit des Mannes in einer Partnerschaft, aber auch die Gefahr einer Übertragung von Erbkrankheiten durch den Mann.
- Wer darf eine Samenspende in Anspruch nehmen?
Möglich ist das heute sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare. Einige Bundesländer verlangen dafür allerdings einen notariellen Vertrag, in dem die gegenseitige finanzielle Absicherung festgeschrieben ist. Es hängt von der Samenbank und dem jeweiligen Arzt ab, ob auch Single-Frauen oder homosexuellen Frauen Sperma zur Verfügung gestellt wird. Samenspenden an Singles und gleichgeschlechtliche Paare gelten als Graubereich, sind aber auch nicht verboten.
- Können auf einen Samenspender Unterhaltsansprüche zukommen?
Theoretisch ja. Zum Beispiel, wenn sein Sperma an eine Single-Frau ging. Rechtlich könnte später die Situation wie nach einem One-Night-Stand entstehen. Aber auch die Kinder von Paaren könnten theoretisch Unterhalt von ihrem leiblichen Vater fordern. Es wäre rechtlich nur sehr kompliziert. Zuerst müsste ein Kind die Vaterschaft seines sozialen Vaters anfechten und Recht bekommen. Danach müsste der Samenspender als biologischer Vater in einem zweiten Gerichtsverfahren festgestellt und zur Zahlung aufgefordert werden. Beide Fälle sind in Deutschland aber noch nicht vorgekommen. In anderen Ländern sind Spender besser gegen Unterhaltsforderungen geschützt.
Andreas Hammel, Vize-Präsident des Deutschen Samenbank-Verbandes hält diese Frage für eine "eher rechtstheoretische". Im MDR sagte Hammel, dass Unterhaltsklagen gegen Samenbanken hypothetisch auch schon in der Vergangenheit möglich gewesen seien. "Was als Folge dieses Urteils wünschenswert wäre", so der Mediziner, "ist, dass der Gesetzgeber endlich Vorgaben schafft und die Samenspende hundertprozentig von Unterhalts- und Erbansprüchen freistellt." Schon jetzt sei der Samenspender meist durch einen Vertrag geschützt, in dem der soziale Vater die Vaterschaft übernehme.
- Hat ein Kind, das durch eine Samenspende gezeugt wurde, später ein Recht darauf, den Namen des leiblichen Vaters zu erfahren?
Bereits 1989 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Allerdings gibt es in Deutschland bisher keine Rechtsverordnung, die diese Frage genau regelt. Erst seit 2007 müssen Unterlagen über eine Samenspende 30 Jahre lang aufgehoben werden. Dies sieht das Gewebegesetz über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen vor.
- Wie viel kostet eine Samenspende?
Etwa 500 bis 700 Euro pro Zyklus, bei einer Schwangerschaftshäufigkeit von 15 bis 20 Prozent. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Kommt eine künstliche Befruchtung hinzu, können die Kosten allerdings schnell auf mehrere tausend Euro steigen.
- Wie viele Samenspender gibt es?
Dazu gibt es keine Statistik. In Deutschland gibt es insgesamt rund ein Dutzend Samenbanken, die mit Ärzten und Kinderwunschzentren kooperieren. Das Sperma ist tiefgefroren (Kryotechnik) und wird vorher auf Infektionskrankheiten wie zum Beispiel HIV untersucht. Samenspender erhalten für eine Spende meist unter 100 Euro.