Urteil zu Paragraf 217 StGB:Die Freiheit zum Suizid

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Das Sterben ist bei Menschen auch ein sozialer Vorgang. Auch der Vereinsamte hat eben als solcher immer noch eine Position in der Gesellschaft. (Foto: Marc-Olivier Jodoin/ Unsplash)

Es geht nicht um Sterbehilfe, sondern um Selbsttötung: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Sterbewilligen ins Zentrum rückt und nicht die Helfer.

Von Gustav Seibt

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Selbsttötung wurde überwiegend als Freigabe oder Erlaubnis zur "Sterbehilfe" aufgenommen. Dabei vermeidet das Gericht gerade dieses Wort in seinen Leitsätzen. Es spricht stattdessen durchgehend von "Suizidhilfe", "Förderung der Selbsttötung" oder "Hilfe zur Selbsttötung".

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