NS-Raubkunst:Flechtheim-Erben verklagen den Freistaat Bayern in den USA

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Michael Hulton, Großneffe des Kunsthändlers Alfred Flechtheim, vor einem Foto seines Großonkels. (Foto: dpa)

Die Erben des jüdischen Kunsthändlers erheben Anspruch auf acht wertvolle Gemälde, die zum Bestand der Bayerischen Gemäldesammlungen gehören. Neue US-Gesetze könnten ihnen helfen.

Von Catrin Lorch

Die Erben des Kunsthändlers Alfred Flechtheim haben den Freistaat Bayern und die Bayerischen Gemäldesammlungen vor einem amerikanischen Gericht verklagt. Sie erheben Anspruch auf acht wertvolle Gemälde, die zum Bestand der Sammlungen gehören und werfen dem bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle vor, sich einer gütlichen Einigung zu verweigern.

Die Klage wurde beim Bundesbezirksgericht für New York Süd eingereicht. Der deutsche Anwalt der Familie, Markus H. Stötzel, sagte der SZ, dass sich in der Vergangenheit Gerichte in den USA nur in Ausnahmefällen für zuständig erklärten. Allerdings ändere sich in den USA gerade die Gesetzeslage. So werde wohl in dieser Woche von Republikanern und Demokraten ein Gesetz verabschiedet, das die Zuständigkeit in Raubkunst-Fällen weiter fasst.

Faire Lösungen in Raubkunstfragen seien ein wichtiges Anliegen, heißt es aus dem Kultusministerium

Alfred Flechtheim war ein jüdischer Kunsthändler, der sich entscheidend um die Durchsetzung der Moderne in Deutschland verdient gemacht hatte. Die NS-Propagandisten polemisierten deswegen gegen ihn, verwendeten sein Porträt auf antisemitischen Plakaten. Flechtheim sei schon im Jahr 1933 - auch aufgrund antisemitischer Morddrohungen - ins Ausland geflohen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Erben betonen zudem, dass der bayerische Kultusminister allen Verhandlungsangeboten eine "klare Absage erteilt" habe. "Der Freistaat Bayern hat, vor dem Hintergrund zunehmender Fremdenfeindlichkeit und antisemitischer Stimmen im Land, einmal mehr die Möglichkeit ungenutzt gelassen, ein Zeichen von Versöhnung und ernsthaften Bemühens um späte Wiedergutmachung zu setzen", teilt Markus H. Stötzel mit. Der Sprecher des Kultusministeriums, Ludwig Unger, sagte zur SZ, dem Haus sei bislang keine Klageschrift zugegangen, so könne man zu dem Fall nichts sagen. "Faire Lösungen in Raubkunstfragen sind Minister Ludwig Spaenle ein wichtiges Anliegen."

Flechtheim war 1937 in London gestorben, seine Witwe Betti und ihre Angehörigen überlebten den Holocaust nicht. Die Erben sind Michael Hulton aus San Francisco und seine bald neunzigjährige Stiefmutter Penny Hulton, die in England lebt. "Ich empfinde das Verhalten der Verantwortlichen in Bayern als schamlose Verhöhnung meines Onkel Alfred und meiner Familie, die unter dem NS-Terror Unsägliches erleiden mussten", wird der Neffe in der Pressemitteilung zitiert.

© SZ vom 07.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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