Urteil im Kippenberger-Prozess:Lieber Maler und Miturheber

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Jetzt auch mit Götz Valien als Co-Urheber: Das Gemälde "Paris Bar" (in der Variante zwei von 1993) des Künstlers Martin Kippenberger (1953 - 1997). (Foto: Maja Hitij/ddp)

Dem Maler Götz Valien werden Co-Autoren-Rechte an Werken von Martin Kippenberger zugesprochen. Was die Entscheidung des Landgerichts München für die Kunst bedeuten könnte.

Von Peter Richter

Das Landgericht München I hat am Montagmittag ein Urteil verkündet, das Auswirkungen auf die Kunstgeschichte haben könnte: Die für das Urheber- und Designrecht zuständige 42. Zivilkammer hat entschieden, dass der Maler Götz Valien neben Martin Kippenberger als Miturheber der Gemälde "Paris Bar Version 1" und "Paris Bar Version 2" zu gelten hat und daher als solcher namentlich zu nennen ist. Valien hatte die Nachlassverwalterin des 1997 verstorbenen Künstlers verklagt. Diese hatte daraufhin Gegenklage eingelegt, um Valien zu untersagen, seinerseits eine dritte Version der "Paris Bar"-Bilder weiter als Alleinurheber auszustellen. Diesen Anspruch hatte Valien bereits während der Verhandlung anerkannt.

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