Debatte um Restitution an Hohenzollern:Die Schätze stehen der Republik zu

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Keine Krone, kein Krongut, kein Kronfideikommiss: Die Burg Hohenzollern bei Hechingen. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Mit dem Ende der Monarchie 1918 ist die Grundlage für die fürstlichen Ansprüche von Georg Friedrich von Preußen entfallen. Elementar ist der Unterschied zwischen ehemaligem Krongut und familiärem Privatbesitz.

Von Andreas Zielcke

"Tanz der Vampire". So sarkastisch illustrierte ein adliger Insider gegenüber der SZ das bizarre Gehabe des Hochadels, wenn die Herrschaften unter sich sind. Noch immer hofieren sie einander mit "Hoheit", "Durchlaucht", "Hochgeboren" und ähnlichen Ehrerbietungen, als lebten in ihnen die untoten Geister ihrer Ahnen fort wie in Roman Polanskis Filmschloss hinter den Karpaten. Genauso aus der Zeit gefallen erscheint heute die fürstliche Anspruchshaltung des Hohenzollernchefs Georg Friedrich Prinz von Preußen ("Seine Königliche Hoheit"), der von der öffentlichen Hand eine spektakuläre Menge von Kulturschätzen herausverlangt, die ehedem seinem Haus gehört haben. Allein die Stiftung Preußischer Kulturbesitz müsste 5000 Objekte hergeben.

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