Fondation Beyeler:Kassiererin muss ins Gefängnis

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Die Fondation Beyeler bei Basel. (Foto: Mark Niedermann)

Die Frau hatte im Basler Kunstmuseum Fondation Beyeler fast eine Million Franken entwendet.

Von Markus Wüest

Die ehemalige Kassiererin der Fondation Beyeler, der vorgeworfen wird, 986 126 Franken in die eigene Kasse abgezweigt zu haben, ist für schuldig erklärt worden. Ihr werden mehrfache Veruntreuung und gewerbsmäßige Geldwäscherei zur Last gelegt. Die 54-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Sie erhält zudem eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 70 Franken. Der Fondation Beyeler muss sie nun 849 000 Franken ersetzen.

Das Gericht beurteilte den Fall zweigeteilt. Als erste Phase betrachtete es die Zeit seit der Einführung des neuen Kassensystems bei der Fondation Beyeler im Herbst 2018. Weil danach einem Kassenmitarbeiter die Stornierungen auffällig erschienen - sie waren nicht in seiner Handschrift, obwohl sein Name darauf stand -, nahm man diese unter die Lupe.

In den Augen des Gerichts steht fest, dass die Frau in ihrer Handschrift Belege unterzeichnete, die angeblich von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stammten. "Man muss keine Grafologin sein, um Ihre Schrift zu erkennen", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung. Zudem liege vom Mai 2019 eine Videoüberwachung vor, die belege, dass die Verurteilte stets alleine im Kassenhaus war, wenn ein Storno gemacht wurde.

Beim Verkauf von Eintrittskarten soll sie Geld abgezweigt haben

Die andere, viel längere Phase begann fünf Monate nachdem die Verurteilte im Dienste der ISS Facility Services AG bei der Fondation Beyeler angefangen hatte. Im August 2008 begann sie, Gelder vom Verkauf der Eintrittskarten in die eigene Kasse abzuzweigen. Diese Phase bis Herbst 2018 war der Frau nicht eindeutig zu beweisen. Hier kommt die Überprüfung ihrer Kontobewegungen durch die Staatsanwaltschaft ins Spiel. Mit großem Aufwand - so das Gericht - habe diese tabellarisch festgehalten, welche Gelder eingingen und wann. Und dem die Bezüge gegenübergestellt. Das Gericht verglich stichprobenartig verschiedene Monate. War die Frau in den Ferien, wurde kein Bargeld eingezahlt. Einzahlungen gab es nur an Tagen, an denen sie arbeitete - oder wenn sie tags zuvor gearbeitet hatte.

Was das Gericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft auch prüften: Gab es solche Bargeldeinlagen im drei- bis vierstelligen Bereich vor der Beschäftigung bei der Fondation - oder nach der Freistellung. Die Antwort: nein. In den Augen des Gerichts war somit klar, dass die Verurteilte auch in dieser Phase Geld entwendete. Das Strafmaß ist nun sogar einen Monat höher ausgefallen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

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