Bundesverfassungsgericht:Suhrkamp-Umwandlung kann weitergehen

  • Der Suhrkamp Verlag darf in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach abgewiesen.

Das Urteil

Nach einer monatelangen Hängepartie mit diversen Volten scheint es so, als ob der Suhrkamp Verlag nun endgültig in eine AG umgewandelt werden könnte. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag von Miteigentümer Hans Barlach ab. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht.

Die Verfassungsrichter nahmen eine sogenannte Folgenabwägung vor: Wenn die Umwandlung jetzt nicht weiter gehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger erheblich größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.

Im Verlag ist man mit dem Entscheid offenkundig sehr zufrieden:

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Die Vorgeschichte

Vor zwei Wochen hatte das BVerfG die Umwandlung des Verlages in eine AG vorläufig gestoppt. Das Gericht verhindert damit, dass durch Eintrag im Berliner Handelsregister vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über Barlachs Anträge und Verfassungsbeschwerden entschieden werden konnte.

Suhrkamp hatte gelassen auf die Entscheidung des Gerichts reagiert. Die Anordnung aus Karlsruhe, den Verlag vorläufig nicht in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, sei nicht als Hinweis auf die endgültige Entscheidung zu verstehen, erklärte eine Suhrkamp-Sprecherin. Die Anordnung diene allein dazu, dem Verlag die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu Barlachs Verfassungsbeschwerde zu geben.

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