In eigener Sache:Presserat missbilligt zwei SZ-Berichte

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Das Selbstkontrollgremium sieht bei zwei Artikeln Verstöße gegen den Pressekodex. Einmal ging es dabei um die Frage, wie viele Flüchtlinge ohne Pass nach Deutschland kommen. In einem anderen Artikel sei falsch berichtet worden, Migranten würden nicht häufiger straffällig als Nichtmigranten.

In der Ausgabe vom 5. September 2023 hat die Süddeutsche Zeitung unter der Überschrift "Du gehörst nicht dazu" sowie am 4. September 2023 unter derselben Überschrift auf sz.de über Menschen in Deutschland mit ungeklärter Staatsangehörigkeit berichtet. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates hat entschieden, dass er durch den Artikel die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt sieht, und daher eine Missbilligung ausgesprochen. Im Bildtext eines Fotos hatte es geheißen, Flüchtlinge kämen "manchmal" ohne Pass an. Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses erzeuge das den falschen Eindruck, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankomme. Tatsächlich seien dies mehr als 50 Prozent, gemäß offiziellen Statistiken.

Eine weitere Missbilligung hat der Beschwerdeausschuss des Presserates für den Beitrag "Welche Täter mit der ,Affektwaffe' angreifen" in der Ausgabe vom 8. September 2023 ausgesprochen (online veröffentlicht am 7. September 2023 unter demselben Titel). Der Bericht hatte die Frage erörtert, ob Messerattacken in Deutschland zugenommen hätten, und dabei auch argumentiert, es gebe keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter, weil die Anteile migrantischer und nichtmigrantischer Täter in etwa gleich seien. Der Beschwerdeausschuss befand, dass Verstöße gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht) des Pressekodex vorlägen, weil außer Acht gelassen worden sei, dass der migrantische Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei, Migranten also in vergleichsweise höherem Maße an Taten beteiligt seien. Die Süddeutsche Zeitung hatte dies nach Leserhinweisen damals bereits zeitnah in ihren Veröffentlichungen korrigiert.

Die Süddeutsche Zeitung ist nicht verpflichtet, diese Missbilligungen zu veröffentlichen. Wir haben aber entschieden, dies zu tun, weil wir Wert legen auf Transparenz - auch wenn es um Kritik an unserer Berichterstattung geht.

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