Anrufe vom Diensttelefon bei kostenpflichtigen 0900-Nummern können selbst einem Mitglied des Personalrats den Job kosten. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 5 K 1390/09.MZ) des Mainzer Verwaltungsgerichts hervor. Der betroffene Arbeitnehmervertreter hatte über mehrere Monate Astro-Hotlines, Kartenleger und ähnliche Dienste angerufen und dadurch Telefonkosten von mehr als 1.500 Euro verursacht.
Private Schicksalsschläge
Um sich zu tarnen, benutzte der Mann nach Angaben des Gerichts die Telefone anderer Bediensteter. Da der Personalrat in der Behörde auch für die Rechnungskontrolle zuständig war, war er in der Lage, einen Teil der Telefonkosten von Konten des Arbeitgebers zu begleichen.
Als der Vorfall ans Licht kam und das Personalratsmitglied außerordentlich gekündigt werden sollte, verweigerte die Arbeitnehmervertretung die Zustimmung.
Der Personalrat erklärte, das fragliche Mitglied des Gremiums sei aufgrund privater Schicksalsschläge und Belastungen überfordert gewesen. Daher habe der Betroffene Zuspruch bei den Service-Hotlines gesucht. Das Mainzer Gericht ersetzte nun die erforderliche Zustimmung des Personalrats per Urteil. Die Richter erklärten, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar. Der fragliche Mitarbeiter habe öffentliche Gelder veruntreut und das Vertrauensverhältnis vollständig zerstört. Das Personalratsmitglied sei auch trotz der geltend gemachten psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern.