Tarife - Mainz:Tarifbindung für Sicherheitsmitarbeiter und Friseur-Azubis

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Mainz (dpa/lrs) - Für Auszubildende im Friseurhandwerk und für Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern gelten in Rheinland-Pfalz rückwirkend verbindliche Tarifverträge. Der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) erklärte die Tarifwerke auf Antrag der jeweiligen Tarifpartner für allgemeinverbindlich, wie er am Montag in Mainz mitteilte. Damit müssten alle Unternehmen der beiden Branchen die darin vereinbarten Mindestlöhne oder Ausbildungsvergütungen bezahlen, selbst wenn ein Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist.

Für rund 6000 Beschäftigte in der Sicherheitsdienstleisterbranche werden laut Ministerium die Stundenlöhne in zwei Schritten erhöht. Die erste Stufe greift seit Januar 2021, ab Januar 2022 liegen die Stundenlöhne etwa im Objektschutz dann bei 11,15 Euro (derzeit noch 10,80 Euro).

Im  Friseurhandwerk betreffe die Allgemeinverbindlicherklärung rund 600 Auszubildende. Ihre Vergütungen steigen bis August 2023 auf bis zu 877 Euro (derzeit noch 783 Euro) im dritten Lehrjahr. Dies wurde rückwirkend zum 1. August 2020 für allgemeinverbindlich erklärt.

© dpa-infocom, dpa:211220-99-452945/2

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