Tarife - Düsseldorf:NRW-Metaller starten Warnstreiks in der Nacht zum Montag

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Tarifkonflikt in der deutschen Metall- und Elektroindustrie startet die IG Metall in der Nacht zum Montag auch mit Warnstreiks in Nordrhein-Westfalen. Um Mitternacht sollen zunächst Beschäftigte im Iserlohner Werk des Verhandlungsführers der NRW-Arbeitgeber, Arndt Kirchhoff, die Arbeit niederlegen, teilte die IG Metall am Freitag mit. Der Schwerpunkt des ersten Warnstreiktages solle nach Angaben der Gewerkschaft auf Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe liegen. Zum Warnstreikauftakt rechnet die Gewerkschaft mit mehr als 1000 Streikenden.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Tarifkonflikt in der deutschen Metall- und Elektroindustrie startet die IG Metall in der Nacht zum Montag auch mit Warnstreiks in Nordrhein-Westfalen. Um Mitternacht sollen zunächst Beschäftigte im Iserlohner Werk des Verhandlungsführers der NRW-Arbeitgeber, Arndt Kirchhoff, die Arbeit niederlegen, teilte die IG Metall am Freitag mit. Der Schwerpunkt des ersten Warnstreiktages solle nach Angaben der Gewerkschaft auf Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe liegen. Zum Warnstreikauftakt rechnet die Gewerkschaft mit mehr als 1000 Streikenden.

Bereits am Donnerstag hatte die IG Metall in Stuttgart beim Autobauer Porsche und in Brandenburg an der Havel beim Getriebehersteller ZF zu Aktionen aufgerufen. Die Verhandlungen werden in den einzelnen Tarifbezirken jedoch separat geführt. Für die 700 000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie startet am 18. Januar die dritte Verhandlungsrunde in Neuss. Zuvor hatten die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde zwei Prozent mehr Geld und eine Einmalzahlung angeboten. Die IG Metall fordert sechs Prozent und individuelle Regelungen zur Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich.

In den Verhandlungen spielt bundesweit das Thema Arbeitszeit eine große Rolle: Die Gewerkschaft will erreichen, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf bis zu 28 Stunden für 2 Jahre mit Rückkehrrecht zur Vollzeit verkürzen können.

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